Nach dem Tode von Heinrich Hartwig (1677-1734) brach Konkurs aus und Angern wurde zum Verkauf gestellt. Die drei Güter waren durch die geringe Größe der einzelnen Höfe nicht wirtschaftlich und gerieten daher in Zahlungsschwierigkeiten.

Der Königlich Sardinische General der Infanterie Christoph Daniel (1679-1763) v. d. Schulenburg kaufte Gut und Schloss Angern aus den Händen der Gläubiger und vereinigte durch diesen Kauf alle Teile wieder in seiner Hand und zwar als Allodial-Besitz.

1725 ließ der königlich sardinische Generalmajor Christoph Daniel von der Schulenburg durch den Fiscal Petrus Groschen alle Untertanen des Gutes nach ihren Diensten und Abgaben befragen. Nach diesen Aufzeichnungen gehörte zur Vergunst damals in Angern: 8 Halbspännerhöfe, 9 ganze Kossaten und 5 halbe Kossaten dazu 10 Freie und 3 Neuansiedler auf der Triff. Von den Wenddorfer Bauern unterstanden der Vergunst 2 Ackerleute, 2 Halbspänner und 8 Kossaten. Die beiden vorher vorhandenen Halbkossatenhöfe waren den beiden Halbspännem zugeschlagen worden.

Christoph Daniel war in sardinischen Diensten zu großem Reichtum gelangt und wählte Angern als seinen Altersruhesitz. Das Interesse an den heimatlichen Gütern verlor er auch in fremden Diensten nicht. Da der sardinische Dienst für ihn einträglich war, konnte er 1735 die angernschen Gläubiger befriedigen und das Gut nebst Wenddorf und Bülitz von der Witwe und den Söhnen seines Bruders für etwa 34000 Reichstaler erwerben. Um dem ewigen Streit mit den Besitzern von Angern-Vergunst ein Ende zu machen, kaufte er am 2. Mai 1738 erwarb Christoph Daniel von General Major Adolf Friedrich Reichsgraf von der Schulenburg-Beetzendorf das Lehn- und Rittergut Vergunst-Angern und Alt-Hansens Teil, samt dessen beiden Dörfern Angern und Wenddorf (auch über Pertinentien, Recht und Gerechtigkeit gelobet) für 50000 Reichstaler (Rep H Angern Nr. 26). Am 4.7.1738 ließ Christoph Daniel vom kaiserlichen Notar Adam Heinrich Bartels ein Inventar über das Rittergut Angern-Vergunst erstellen (Rep H Angern Nr. 74).

Nach dem Kauf des Gutes Vergunst durch Christoph Daniel von der Schulenburg wurden die beiden Güter des Dorfes vereinigt und der landwirtschaftliche Betrieb vom Schlosshof ebenfalls dorthin verlegt. Er stiftete das Rittergut Angern durch sein Testament von 1762 als Fideikommiss und erließ eine Sukzessionsordnung. Von seinem durch Kodizill von 1763 zum ersten Nachfolger berufenen Neffen Alexander Friedrich Christoph I ging das Fideikommiss in vier Sukzessionsfällen vom Vater auf den ältesten Sohn im Jahre 1921 auf den Ururenkel des ersten Fideikommissinhabers, Graf Sigurd-Wilhelm, über. 

Nach dem Kauf der Vergunst durch Christoph Daniel wurden die beiden Güter des Dorfes vereinigt und der landwirtschaftliche Betrieb vom Schloßhof ebenfalls dorthin verlegt. Dadurch kam Angern, das bisher stets geteilt gewesen war, an die jüngere Linie des weißen Stammes allein.

Neben den Ìberresten der alten Burg formte der Architekt Friedrich August Fiedler das kleine - wahrscheinlich quadratische - Wohnhaus anno 1736 in ein Herrenhaus im Stil der Zeit (Rokoko) um. Die barocke Dreiflügelanlage war damals noch mit einem Ziegelwalmdach versehen. Aus dieser Zeit stammen u.a. die die Licht durchfluteten Zimmerfluchten (Enfilade), die kunstvoll geschnitzte Treppenanlage, die Rokoko-Stuckdecke des Gartensaales und einige Flügeltüren aus Eichenholz, die bis heute erhalten geblieben sind. 

Auch die Kirche ließ Christoph Daniel vergrößern und verschönen, der Kirchturm wurde aufgestockt. Als Dank errichtete man ihm einen Epitaph, der noch heute in der Kirche zu sehen ist. 

Seit 1754 wohnte Christoph Daniel in Angern. Er war kinderlos und vererbte seinen Besitz an seinen Vetter Alexander Friedrich Christoph v.d. Schulenburg. Durch sein Testament vom 4.9.1762 bildete er zwei Fideikommisse. Beide Majorate (Angern und Krüssau) sollten sich nicht in den Händen eines und desselben Inhabers befinden. Angern bestimmte er zunächst für Christoph-Daniel, nachher aber durch Kodiziell vom 12.8.1763 für dessen Bruder Graf Alexander Friedrich-Christoph und Krüssau für Heinrich Werner Gottlieb. 

Alexander Friedrich Christoph v.d. Schulenburg wurde aufgrund militärischer Erfolge in den Grafenstand erhoben. Er erweiterte die Wirtschaftsgebäude und setzte innovative Methoden in der Landwirtschaft ein. Sein Nachkomme war Graf Friedrich Christoph Daniel (1769-1821) wurde Chefpräsident der Regierung zu Magdeburg.

Alexander Friedrich Christoph - Sohn des Heinrich Hartwig I (dieser Sohn des Henning Christoph (1649-1683) - Sohn von Heinrich (XI)) - wurde von Friedrich II. am 20.7.1753 in den Grafenstand erhoben, nachdem er den kaiserlichen Dienst verlassen hatte. Er ist der Stammvater des Hauses Angern.

Im Krieg gegen Frankreich 1806 wurde Angern erst von preußischen schließlich von französischen Truppen heimgesucht. Nach dem Frieden von Tilsit 1807 gehörten fortan alle Gebiete westlich der Elbe zum Königreich Westfalen. Eine Verwaltung nach französischem Vorbild wurde eingerichtet und Angern dem Kanton Rogätz im Elbdepartement zugerechnet. Mit den Reformen der neuen Regierung wurde die Gewerbefreiheit ermöglicht und die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben, die Gewaltenteilung und der Code Civil eingeführt.