Schulenburg Familie in Angern

Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist eines der ältesten Adelsgeschlechter Deutschlands, dessen Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.

Ziel dieser Gliederung ist es, den Bestand H 13 im Sinne moderner Forschungsperspektiven neu zu strukturieren und damit interdisziplinäre Zugänge zu ermöglichen. Die thematische Ordnung folgt weniger den archivischen Provenienzstrukturen als vielmehr den methodischen Anforderungen historischer, rechts- und sozialwissenschaftlicher Forschung. Das Gutsarchiv Angern (Bestand H 13) stellt eine der reichhaltigsten archivalischen Überlieferungen zur frühneuzeitlichen Gutsverfassung im mitteldeutschen Raum dar. Es dokumentiert über einen Zeitraum von mehreren Jahrhunderten hinweg nicht nur die Besitz- und Herrschaftsverhältnisse der Familie von der Schulenburg, sondern auch die rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Funktionsmechanismen einer vielschichtigen Gutsherrschaft. Seine Bedeutung liegt nicht allein im Umfang der überlieferten Akten, sondern in der strukturellen Vielfalt und thematischen Tiefe, mit der es Einblick in zentrale Prozesse der frühneuzeitlichen Gesellschaft gewährt.

1. Herrschaft und Rechtssicherung
Ein dominierendes Thema des Bestandes ist die Ausübung und Sicherung lokaler Herrschaft. Die Patrimonialgerichtsbarkeit ist ebenso dokumentiert wie Konflikte mit benachbarten Gemeinden, Amtsführung, Polizei- und Steuerhoheit. Rechtsquellen zu Lehen, Allodialbesitz, Fideikommissbildung und Gemeinheitsteilung zeigen, wie feudale und frühstaatliche Ordnungsmuster ineinandergriffen. Die schriftlich fixierte Rechtspraxis ist nicht nur Ausdruck institutioneller Konsolidierung, sondern zugleich Herrschaftstechnik.

2. Wirtschaftsführung und Agrarstruktur
Zahlreiche Serien von Inventaren, Rechnungsbüchern, Extrakten, Ablöseverträgen und Pachtverzeichnissen erlauben es, die Transformation von der naturalwirtschaftlich geprägten Fronhofwirtschaft zur rationalisierten Rentengutswirtschaft nachzuvollziehen. Die Ablösung von Diensten in Geld, die Regulierung von Personalverhältnissen, die Rentabilitätsplanung und die Betriebsführung sind anhand der überlieferten Verwaltungsdokumente minutiös rekonstruierbar. Das Archiv bildet damit eine zentrale Quelle für agrarhistorische und wirtschaftsgeschichtliche Forschungen.

3. Soziale Ordnung und Disziplinierung
Die Bestände enthalten zahlreiche Dokumente zum sozialen Gefüge des Gutes: Armenwesen, Hebammenaufsicht, Disziplinarverfahren gegen Untertanen, Fürsorge für Kranke, Schulwesen und moralische Überwachung. Diese Akten geben Aufschluss über gutsherrliche Sozialpolitik ebenso wie über Konflikte und Aushandlungsprozesse zwischen Herrschaft und Bevölkerung. Die frühneuzeitliche Gesellschaft erscheint dabei als strukturiert durch Pflichtverhältnisse, Disziplinierungsstrategien und paternalistische Fürsorgelogik.

4. Raumordnung, Infrastruktur und materielle Kultur
Das Archiv dokumentiert nicht nur Bauprojekte – etwa den Schlossumbau, die Anlage von Wirtschaftsgebäuden, Wege- und Gartenplanung –, sondern auch die räumliche Organisation von Herrschaft. Der Gutshof, die Ökonomieflächen, das Wegenetz und die Gartenanlagen folgen einem erkennbaren Ordnungsmuster, das sich in Bauverträgen, Skizzen, Materialabrechnungen und Berichten niederschlägt. Architektur, Landschaft und Infrastruktur erscheinen als bewusst geformte Medien der Macht, des Prestiges und der funktionalen Rationalität.

5. Familie, Genealogie und Traditionsbildung
Die genealogische Überlieferung, Nachlassregelungen, Testamente, Korrespondenzen und Stiftungsakten bieten einen Zugang zur familialen Selbstverortung des Adels. Das Archiv dokumentiert Strategien der genealogischen Sicherung, Repräsentation und dynastischen Kontinuität. Familie wird hier als rechtlich regulierter, sozialer und symbolischer Verband sichtbar, dessen Gedächtnis durch Akten, Wappen, Stiftungen und Rituale konserviert wird.

6. Transregionale Bezüge und Mobilität
Reiseunterlagen, Besitzdokumente außerhalb Angerns, diplomatische und militärische Korrespondenz zeigen, dass Gutsherrschaft im 18. Jahrhundert nicht ortsgebunden war. Mobilität, Fernverwaltung und Netzwerke gehörten zum Alltag adliger Herrschaftspraxis. Das Archiv dokumentiert, wie Güter überregional organisiert, Beamte instruiert und familiäre Strategien über politische Räume hinweg entfaltet wurden.

1. Herrschaft und Governance

  • Entwicklung der Patrimonialgerichtsbarkeit (z. B. H 13, Nr. 114–121)
  • Amtsstruktur und Lokalverwaltung (H 13, Nr. 115, 118–119)
  • Polizei-, Steuer- und Militärpflichten (H 13, Nr. 240–242, 279–280)
  • Verwaltung von Untertanen und Dorfgemeinschaften (H 13, Nr. 275–283)
  • Konflikte und Auseinandersetzungen mit Gemeinden (H 13, Nr. 36, 38–39, 275–281)

Forschungszugänge: Mikrogeschichte der Herrschaft, Rural Governance, Konfliktkultur, politische Anthropologie

2. Recht und Eigentum

  • Lehn- und Allodialrechte (H 13, Nr. 1, 3–5, 7, 9–14)
  • Fideikommiss, Sukzession und Nachlassregelungen (H 13, Nr. 458, 464–468)
  • Verträge und Besitzübertragungen (H 13, Nr. 25–26, 47–48)
  • Gerichtsurteile, Protokolle, rechtliche Auseinandersetzungen (H 13, Nr. 125–126, 281–284)
  • Gemeinheitsteilungen, Triftrechte und Ablösungen (H 13, Nr. 266, 314–316)

Forschungszugänge: Rechtsgeschichte, Transformation des Feudalwesens, Grundbesitz- und Agrarverfassungen

3. Wirtschaft und Gutshaushalt

  • Gutswirtschaftliche Verwaltung: Rechnungen, Extrakte, Inventare (H 13, Nr. 73–76, 347–356)
  • Landwirtschaft, Brauwesen, Mühlen, Fischerei, Jagd (H 13, Nr. 391–394, 400–407)
  • Forstwirtschaft, Schäfereien, Melioration (H 13, Nr. 397–399)
  • Personal- und Gesindewesen (H 13, Nr. 351–353)
  • Marktintegration und Monetarisierung (H 13, Nr. 266, 360–390)

Forschungszugänge: Agrargeschichte, Kameralistik, Wirtschafts- und Sozialgeschichte

4. Soziale Ordnung und Lebenswelten

  • Gesundheit, Hebammenwesen, Seuchenbekämpfung (H 13, Nr. 164–167, 393–394)
  • Armenfürsorge, Einlieger, soziale Randgruppen (H 13, Nr. 281, 317)
  • Ehe- und Familienverhältnisse (H 13, Nr. 261–263, 465–468)
  • Schul- und Kirchenwesen (H 13, Nr. 180–182)
  • Moral- und Disziplinarpraktiken (H 13, Nr. 275–277)

Forschungszugänge: Sozialgeschichte, Geschlechterforschung, Körper- und Medizingeschichte, Mikrosoziologie

5. Infrastruktur, Raum und Bauen

  • Schlossbau, Wirtschaftsgebäude, Wege, Brücken (H 13, Nr. 409–413)
  • Landschaftsveränderung, Gartenanlagen (H 13, Nr. 354–356)
  • Karten, Pläne, Grenzregelungen (H 13, Nr. 316, 322–323)
  • Bauverträge und Kostenrechnungen (H 13, Nr. 410–412)

Forschungszugänge: Raumgeschichte, Architektur- und Umweltgeschichte, Technikgeschichte

6. Adel, Familie und Gedächtnis

  • Genealogie, Stammbäume, Nachlässe (H 13, Nr. 458, 464–468, 526–530)
  • Korrespondenzen bedeutender Familienmitglieder (H 13, Nr. 338–339, 466)
  • Familienstiftungen und Legate (H 13, Nr. 467–468)
  • Orden, Titel, Standespflege (H 13, Nr. 529–530)

Forschungszugänge: Adelsforschung, Erinnerungskultur, Eliten- und Netzwerkgeschichte

7. Transregionale Kontexte und Mobilität

  • Militärdienste in fremden Armeen (z. B. Sardinien) (H 13, Nr. 338–339)
  • Reisen, Pässe, Auslandsaufenthalte (H 13, Nr. 340–344)
  • Besitz außerhalb Angerns (Lieberose, Krüssau, Burgscheidungen etc.) (H 13, Nr. 429–443)

Forschungszugänge: Transnationale Geschichte, Mobilitätsforschung, Militär- und Diplomatiegeschichte

Empfohlene digitale Ergänzungen

  • Themenspezifische Schlagwortvergabe
  • Personen- und Ortsnetzwerke (Graph-Datenbanken)
  • Kartenbasierte Visualisierung von Besitz und Verwaltungsgrenzen
  • Verknüpfung mit externen Metadatenbanken (z. B. Kirchenbücher, Gerichtsakten, Militärlisten)

Editionsempfehlungen

  • Generalinventar des Schlosses Angern (1752) (H 13, Nr. 76)
  • Gerichtsbücher und Strafprotokolle (H 13, Nr. 125–126)
  • Korrespondenz Christoph Daniel von der Schulenburg (H 13, Nr. 338–339, 464–466)

Fazit

Das Gutsarchiv Angern ist kein bloßes Verwaltungsarchiv, sondern ein Spiegel frühneuzeitlicher Herrschaftskultur. Es ermöglicht die Rekonstruktion von Verwaltungsprozessen, rechtlichen Strukturen, sozialer Disziplinierung, wirtschaftlicher Rationalisierung und symbolischer Repräsentation. In seiner thematischen Breite und Quellendichte ist es ein zentraler Baustein zur Erforschung der Gutsverfassung im Alten Reich – mit Anschlussmöglichkeiten an Fragestellungen der Rechtsgeschichte, Agrarökonomie, Sozialdisziplinierung, Raumordnung, Familienstrategien und Kommunikationsgeschichte.

Fritz I. von der Schulenburg (1350-1415) (Wikipedia ) war der nähere Stammvater aller drei Äste der weißen Linie des Hauses von der Schulenburg. Er hat den Übergang der Mark Brandenburg an die Hohenzollern aktiv miterlebt und zeigte sich dabei als ein selbstbewusster Schloßgesessener seiner Zeit und herausragender Vertreter des gemäßigten Teils des märkischen Adels. Etwa 1350 wird er zu Beetzendorf geboren als Sohn von Bernhard V von der Schulenburg und Margarete, geb. von Wedderde . Zu dieser Zeit wird an der Mosel die Burg Eltz erbaut, ist der Schiefe Turm von Pisa fertig und stiftet König Eduard III. von England den Hosenbandorden .
Konsolidierung und Fragmentierung adeligen Besitzes im 14. Jahrhundert. Henning I. von der Schulenburg († 1378) war ein markanter Vertreter der weißen Linie des Geschlechts von der Schulenburg und ist als Knapp[e] auf Beetzendorf und Angern bezeugt. Er war ein jüngerer Sohn Werner V. und trat spätestens 1341 in die urkundlich dokumentierte Familiengeschichte ein, als er seinen älteren Bruder Werner IV. in der Lehnhierarchie nachfolgte. In der Urkunde von 1337 wird er nicht genannt, was nahelegt, dass er zwischen 1337 und 1341 die Mündigkeit erreichte.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen.
Busso von der Schulenburg (1415–1474) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Bernhard und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen. Er wurde somit der Begründer des älteren Zweigs der Familie von der Schulenburg in Angern.
Matthias I von der Schulenburg (1410–1479) wurde im Jahr 1448 gemeinsam mit seinen Brüdern Busso und Bernhard durch einen Lehnbrief von Erzbischof Friedrich von Magdeburg zu einem rechten männlichen Lehen mit der Herrschaft Angern belehnt und begründete den jüngeren Zweig , der den Burghof in Angern besaß. Er war ein bedeutender kurbrandenburgischer Rat, Landeshauptmann der Altmark , Ritter und Herr auf Beetzendorf sowie Pfandinhaber von Altenhausen .
Bernhard XI. von der Schulenburg († 1500 ) war der Sohn des Stammvaters des jüngeren Zweigs Matthias I. Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Matthias III. von der Schulenburg (* 1506, † 1542 ), gefallen in den Türkenkriegen vor Pest ) war der Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte den jüngeren Zweig der weißen Linie fort.
Die acht Söhne des Matthias III. von der Schulenburg und Margarethe von der Lühe († 1525), die das Erwachsenenalter erreichten, zeigten bis auf den jüngsten eine ausgeprägte Neigung zum Soldatenstand und nahmen an Kriegszügen teil, aus denen drei nicht zurückkehrten. Der älteste Sohn, Jakob II. (*25.03.1515 in Beetzendorf , †1576 in Magdeburg ), ist neben Fritz VIII. der zweite große Söldnerführer , den das Schulenburg'sche Geschlecht in dieser Epoche hervorgebracht hat.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg .
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität. Wie sein älterer Bruder studierte er an der Universität Helmstedt, einer der führenden Bildungsstätten für den protestantischen Adel Norddeutschlands.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg.
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) – Herr auf Angern, Kehnert mit Cobbel, Schricke und Falkenburg war der jüngere Sohn von Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) und Catharina Schenk von Flechtingen. Er studierte an der Universität Helmstedt , einer der führenden Bildungsstätten des 17. Jahrhunderts. Sein Studium legt nahe, dass er sich früh auf Verwaltungs- und Rechtsfragen spezialisierte, um die weitläufigen und durch Kriegswirren belasteten Güter der Familie effizient zu führen.
Alexander Friedrich Christoph ( 05.08.1720 – 19.09.1801 ) ist Sohn des Heinrich Hartwig I. (Oberst auf Angern, Wenddorf und Bülitz). Sein Oheim Christoph Daniel setzte ihm im Testament das Gut Krüssau als ein Majorat aus. Im Kodizill 1763 wurde dies jedoch dahingehend geändert, dass er Angern als Majorat bekommen sollte, wenn er den österreichischen Dienst verließe und von seinem Landesherrn König Friedrich II. wegen dieses Fehlers Verzeihung erhielte.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum . Nach seiner frühen militärischen Ausbildung diente Schulenburg zunächst in brandenburgischen Regimentern und trat später in die sardinisch-savoyische Armee ein, wo er bis zum General der Infanterie aufstieg. Seine militärischen Verdienste zeigten sich unter anderem in den Feldzügen in Italien und der erfolgreichen Verteidigung der Festung Pizzighettone . Parallel dazu wurde er als Gesandter des preußischen Hofes entsandt – etwa nach Warschau –, wo er diplomatisches Geschick mit militärischer Expertise verband.
Die Familiengeschichte des Hauses Angern nimmt seinen weiteren Lauf mit den Söhnen Henning Christophs v.d. Schulenburg : Heinrich Hartwig I (* 23.09.1677 auf Angern, nach anderen Quellen Staßfurth; † 17.06.1734 auf Angern) und Christoph Daniel I . Beide traten 1700 in den Dienst des Herzogs von Savoyen - dem Regiment , dessen Chef damals noch Matthias Johann v.d. Schulenburg war. Heinrich Hartwig verließ diesen als Hauptmann nach zwei Jahren und ließ sich in Angern nieder.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg; † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg wurde am 4. August 1968 in Frankfurt am Main geboren. Er ist Sohn von Kuno Wilhelm Christoph Daniel (1923-1987) und Jutta, geb. v. Franocis. Er führt die lange Tradition seiner Familie fort, die seit fast 500 Jahren in Angern verwurzelt ist, und engagiert sich aktiv für die Bewirtschaftung der wieder eingerichteten Forstbetriebs sowie die Rekonstruktion und Erhaltung des Schlosses und des Parks.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.