Schulenburg Familie in Angern
Das Geschlecht von der Schulenburg zählt zu den älteren Adelsfamilien Norddeutschlands und ist seit dem 13. Jahrhundert urkundlich belegt

Fritz I. von der Schulenburg (1350–1415) war der gemeinsame Stammvater aller drei Hauptlinien des sogenannten weißen Stamms des Hauses von der Schulenburg. Seine Lebenszeit fällt in eine Epoche tiefgreifender politischer und gesellschaftlicher Umbrüche im deutsch-römischen Reich.

Die Mark Brandenburg befand sich in einer Phase des Übergangs von der luxemburgischen zur hohenzollernschen Herrschaft, und Fritz I. trat als aktiver Teilnehmer dieses Wandels hervor.

Herkunft und Zeitumfeld

Geboren wurde Fritz um das Jahr 1350 auf Beetzendorf als Sohn Bernhard V von der Schulenburg und Margarete, geb. von Wedderde. Zeitgleich mit seinem Geburtsjahr wurden an der Mosel die Fundamente von Burg Eltz gelegt, der Schiefe Turm von Pisa vollendet und in England der Hosenbandorden durch König Eduard III. gestiftet – kulturelle und politische Markierungen einer bewegten Epoche.

Politischer Kontext und Hohenzollern-Übergang

Fritz I. erlebte 1373 die Übergabe der Mark Brandenburg von Otto dem Faulen (Wittelsbacher) an Kaiser Karl IV. (Haus Luxemburg), der das Gebiet als Teil der kaiserlichen Hausmacht übernahm. Nach Karls Tod ging die Mark an seinen Sohn Sigismund I. über, der 1410 zum König des römisch-deutschen Reichs gewählt wurde. Da Sigismund jahrelang nicht persönlich in der Mark anwesend war, setzte er zwei Statthalter ein: Pfalzgrafen Ludwig III. und Friedrich VI. von Nürnberg, Burggraf von Nürnberg.

Fritz I. gehörte zu den märkischen Ständevertretern, die Sigismund in Ofen (Budapest) huldigten. Nach der Rückkehr verweigerten sie jedoch Friedrich VI. zunächst die Huldigung – ein symbolischer Akt des Widerstands gegen die fränkische Dominanz. Erst nach zwei energischen Mahnschreiben Sigismunds willigte Fritz im November 1412 ein.

Als die Mark Brandenburg 1411 nach dem Tod des Markgrafen Jost faktisch unbesetzt war, wurde eine Abordnung der märkischen Stände nach Ofen (heute Budapest) geschickt, um dem neuen Herrn, König Sigismund, zu huldigen. In den Tagen der Muße in Ofen wird Fritz I. diesem neumodischen Minnesänger Oswald von Wolkenstein zugehört haben, der recht raue Lieder aus seinem bewegten Leben zum Besten gab. Zu den Abgesandten gehörte auch Fritz I. von der Schulenburg. In den darauffolgenden Tagen kündigte Sigismund überraschend an, Friedrich VI. zum Hauptmann und Verweser der Mark zu ernennen. Obwohl die märkischen Stände dies zunächst in Ofen akzeptierten, verweigerten sie nach ihrer Rückkehr die Huldigung – auch Fritz I. gehörte zu den Verweigerern. Diese Ablehnung war Ausdruck eines zunehmenden Konflikts zwischen dem selbstbewussten märkischen Adel und der sich formierenden zentralen Macht.

In die Mark zurückgekehrt, lehnen sie jedoch die Huldigung ab, auch Fritz I. Es beginnt nun die Zeit, die als "Quitzowzeit" bekannt ist und in der Friedrich VI. mit fränkischen Rittern die Macht des märkischen Adels bricht. (Friedel Hohenlohe-Waldenburg erzählte mir am 25.7.83, einer seiner Vorfahren sei bei den Kämpfen mit den Quitzows gefallen).

Fehden, Konflikte und Versöhnung

Die politische Lage in der Mark Brandenburg gegen Ende des 14. und zu Beginn des 15. Jahrhunderts war von einem tiefgreifenden Umbruch geprägt. Die alte landständische Ordnung, in der der märkische Adel weitreichende Eigenständigkeit genoss, wurde durch den Machtzuwachs der Hohenzollern herausgefordert. Fritz I. von der Schulenburg erlebte diesen Wandel nicht nur als Zeitzeuge, sondern als aktiver Akteur in einem der dramatischsten Kapitel der märkischen Adelsgeschichte: dem Übergang der Landesherrschaft an das Haus Hohenzollern und dem damit verbundenen Machtverlust der altmärkischen Ritterschaft.

Nach dem Tod des letzten Wittelsbacher Markgrafen Jost von Mähren fiel die Mark 1411 an König Sigismund aus dem Hause Luxemburg. Dieser setzte Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg als Statthalter ein, der als späterer Kurfürst Friedrich I. Brandenburg grundlegend reformieren sollte. Die Mehrheit des märkischen Adels, darunter auch Fritz I., lehnte jedoch die Huldigung an den neuen Statthalter ab – aus Sorge, ihre hergebrachten Rechte und Privilegien zu verlieren. Damit begann die sogenannte „Quitzow-Zeit“, benannt nach den einflussreichen Brüdern Hans und Dietrich von Quitzow, die gemeinsam mit anderen Adelsfamilien wie den Gans zu Putlitz, Alvensleben und Schulenburg den offenen Widerstand organisierten.

Fritz I. gehörte zu den maßgeblichen Wortführern dieser Opposition. Ein Schreiben König Sigismunds vom 12. August 1412 mahnte ihn ausdrücklich zur Unterwerfung unter Friedrich VI. – ein deutliches Zeichen seiner exponierten Stellung. Doch selbst ein weiteres Mahnschreiben brachte ihn nicht unmittelbar zur Huldigung. Erst gegen Ende des Jahres 1412 schloss sich Fritz I. dem Lager der Städte und gemäßigten Ritter an und huldigte dem neuen Landesherrn – ein Schritt, der wohl aus Realismus und politischer Klugheit geschah, weniger aus Überzeugung.

Trotz dieses späten Einlenkens war Fritz I. in zahlreiche Fehden und Übergriffe verwickelt, wie aus einer Klageschrift des Erzbischofs von Magdeburg hervorgeht. Darin werden er und seine „Knechte“ ausdrücklich für Gewalttaten verantwortlich gemacht – etwa Plünderungen, Brandschatzungen und widerrechtliche Inbesitznahmen kirchlicher Güter. Diese Konflikte spiegeln die Zerrissenheit des märkischen Adels wider, der sich zunehmend zwischen ständischer Unabhängigkeit und landesherrlicher Zentralisierung behaupten musste.

Die militärische Antwort Friedrichs VI. war hart und effizient. Mit Söldnern aus Franken und moderner Belagerungstechnik, darunter dem berühmten Geschütz „Faule Grete“, ließ er eine Burg nach der anderen stürmen oder schleifen. Auch Besitzungen der Quitzows, Gans zu Putlitz und anderer rebellischer Adelsgeschlechter wurden zerstört oder konfisziert. Historische Darstellungen aus dem 19. Jahrhundert zeigen eindrucksvoll die Unterwerfung der Quitzows – stellvertretend für den Niedergang des alten Fehdewesens.

Fritz I. gelang es jedoch, die Gunst des neuen Kurfürsten zu erlangen. Bereits am 12. April 1414, nur ein Monat nach der endgültigen Niederlage der Opposition, bestätigte ihm Kurfürst Friedrich I. alle bisherigen Rechte seines Hauses, darunter auch das erbliche Amt des Erbküchenmeisters der Mark Brandenburg. Diese frühe Versöhnung deutet auf einen strategischen Sinn für politische Wendungen hin: Fritz I. hatte sich im entscheidenden Moment neu positioniert und damit die Zukunft seiner Linie gesichert.

In der Folgezeit ordnete sich das Haus Schulenburg unter der Führung von Fritz I. dem neuen landesherrlichen Kurs unter, nahm aber auch aktiv am Wiederaufbau und an der neuen Landfriedensordnung teil. Der Konflikt markiert damit nicht nur einen Bruch mit der mittelalterlichen Fehdekultur, sondern auch den Beginn der Integration des altmärkischen Adels in eine frühneuzeitliche Territorialstaatlichkeit unter den Hohenzollern.

Familie und Nachkommen

Fritz I. war mit Hippolyta von Jagow verheiratet, einer Tochter des Hermann von Jagow (*1346). Aus der Ehe gingen mindestens drei Söhne hervor, die jeweils die drei Hauptlinien des weißen Stamms begründeten:

Diese genealogische Differenzierung legte die Grundlage für die spätere territoriale Aufteilung der Familie in Altmark und angrenzende Regionen. Die Erblinien bildeten bis ins 18. Jahrhundert eigenständige Besitzkomplexe und Herrschaften.

Der Aufstieg Friedrichs VI. zum Kurfürsten

Die politische Neuordnung in der Mark Brandenburg kulminierte in einem Ereignis von grundsätzlicher Bedeutung: der formellen Belehnung Friedrichs VI. von Hohenzollern mit der Mark Brandenburg im Jahr 1415. Nachdem dieser sich mit militärischer Macht – auch gegen den Widerstand von Teilen des märkischen Adels – durchgesetzt hatte, wurde er von König Sigismund auf dem Konzil zu Konstanz am 30. April 1415 feierlich mit der Mark Brandenburg belehnt. Von seiner Residenz Tangermünde aus erlässt Friedrich VI. eine strenge Landfriedensordnung für die Mark. 

Diese Belehnung war nicht nur ein symbolischer Akt, sondern ein strukturpolitischer Wendepunkt: Sie begründete dauerhaft die Herrschaft der Hohenzollern in Brandenburg und legte den Grundstein für den späteren preußischen Staat. Der Akt selbst erfolgte mit großem zeremoniellem Aufwand. Der neue Kurfürst wurde von einem Reiterzug abgeholt, dem König am Fenster des „Hohen Hauses“ vorgestellt, und offiziell mit der Mark belehnt. Die Zeremonie ist in der illustrierten Chronik des Konzils von Konstanz überliefert. Der Bericht über die Belehnung ist in der bebilderten Chronik des Konstanzer Konzils enthalten, das primär der Glaubenseinheit galt und deswegen dem Reformator Hus dort das Leben kostete. Die Belehnung lief formal wie folgt ab:

  1. Friedrich I. wird von einem Reiterzug aus seiner Wohnung abgeholt.
  2. König Sigismund zeigt sich am Fenster des Hohen Hauses am Markt zu Konstanz.
  3. König Sigismund nimmt die Belehnung vor.
  4. Kurfürst von Brandenburg mit seinem Standartenträger, dahinter das Banner der Hohenzollern nach der Belehnung.

Ob Fritz I. an dieser Belehnungsfeier teilnahm, ist nicht belegt. Zwar war er seit 1412 wieder als loyaler Vasall Friedrichs VI. akzeptiert, doch fehlen Hinweise auf eine unmittelbare Verbindung zum Hoflager des Burggrafen oder eine Reise nach Konstanz. Es ist wahrscheinlich, dass Fritz, der sich zuvor heftig gegen den neuen Landesherrn gestellt hatte, in dieser Phase bereits im Hintergrund blieb. Sein Wirken hatte sich damit mehr und mehr in das regionale Umfeld Altmark und die Absicherung seiner Familieninteressen verlagert.

Letzte Jahre und Tod

In den letzten Jahren seines Lebens hatte Fritz I. von der Schulenburg seine Position als markbrandenburgischer Vasall gefestigt. Die königliche Bestätigung aller Familienrechte am 12. April 1414, insbesondere des erblichen Amtes des Erbküchenmeisters der Mark Brandenburg, war Ausdruck einer weitgehenden Versöhnung mit dem neuen Haus Hohenzollern.

Nach Jahrzehnten voller politischer Umbrüche, kriegerischer Auseinandersetzungen und sozialer Reibung erlebte er damit noch einmal eine Phase relativer Stabilität. Die Fehden gegen Städte, geistliche Fürsten und konkurrierende Adelsfamilien ebbten ab, der Übergang zur harten, aber konsolidierten Herrschaft Friedrichs I. war abgeschlossen.

Fritz I. starb Ende 1415 oder Anfang 1416, vermutlich auf einem seiner altmärkischen Besitzsitze, etwa in Beetzendorf. Mit ihm endete die erste Generation des weißen Stammes, die den tiefgreifenden Wandel vom späten Mittelalter zur frühen Neuzeit unmittelbar miterlebt und mitgeprägt hatte. Sein Lebenswerk besteht nicht in territorialer Expansion oder militärischer Glorie, sondern in der Sicherung des Familienbesitzes unter veränderten politischen Vorzeichen und der Begründung der drei Hauptlinien seiner Nachkommen, die das Geschlecht derer von der Schulenburg bis in die Neuzeit hinein fortführten.

Quelle

  • Paul-Werner von der Schulenburg; aus: Schulenburg'sche Ahnen im Spiegel ihrer Zeit
  • Johann Friedrich Danneil: Das Geschlecht von der Schulenburg, Bd. 1–2, Salzwedel 1846–47 → Hauptquelle zu Biografie, Familienzugehörigkeit, politischem Wirken und genealogischer Einordnung.
  • Ulrich von Richental: Chronik des Konstanzer Konzils (ca. 1420) → Darstellung der Belehnung Friedrichs VI. zum Kurfürsten von Brandenburg 1415.
  • Ernst Friedländer: Friedrich VI. und die brandenburgische Politik, Berlin 1888 → Kontext zur Quitzow-Zeit, Fehden, Landfriedenspolitik.
  • Gustav Albrecht: Die Quitzow-Zeit in der Altmark, in: ZPrG, Bd. 17 (1881) → Adelskonflikte, Klageschrift des Erzbischofs, Fehdetätigkeit von Fritz I.
  • Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg → Kulturgeschichtlicher Hintergrund zur märkischen Ritterschaft.
Fritz I. von der Schulenburg (1350–1415) war der gemeinsame Stammvater aller drei Hauptlinien des sogenannten weißen Stamms des Hauses von der Schulenburg. Seine Lebenszeit fällt in eine Epoche tiefgreifender politischer und gesellschaftlicher Umbrüche im deutsch-römischen Reich.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen belehnt.
Ritter, kurbrandenburgischer Rat, Stiftshauptmann des Erzstifts Magdeburg, Begründer des älteren Angerner Zweigs. Busso I. entstammte der weißen Linie der Familie von der Schulenburg und war der älteste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (* um 1350, † 1415). Er wurde am 12. April 1414 noch als unmündig erwähnt, galt aber bereits am 15. April 1415 als mündig und war ab 6. August 1424 urkundlich als Ritter belegt. Sein Geburtsjahr lässt sich daher mit einiger Sicherheit auf um 1396 datieren.
Begründer der jüngeren Linie des weißen Stammes – Landeshauptmann der Altmark. Matthias I von der Schulenburg (geb. spätestens 1405 – † zwischen Februar und November 1477) war der jüngste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (Nr. 56).
Bernhard XI. von der Schulenburg (*1475, † vor dem 15. Mai 1502) war ein altmärkischer Adliger des ausgehenden 15. Jahrhunderts und der bedeutendste Vertreter der jüngeren Linie des sogenannten weißen Stammes der Familie von der Schulenburg. Er war der älteste überlebende Sohn des Landeshauptmanns Matthias I. († um 1477) und der Anna von Alvensleben . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Erbe des Ritterguts Angern, kaiserlicher Offizier und Begründer der Angerner Stammlinie. Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg (*5.8.1720, †1801) war der vierte Sohn Heinrich Hartwig I. Er trat das erstmals unter seinem Onkel Christoph Daniel auf die jüngeren Linie vereinigte Rittergut als Majorat an, das durch das Fideikommiss von 1762 gesichert worden war.
Ein früher Reformator, streitbarer Landadliger und Kriegsteilnehmer im Zeitalter der Konfessionalisierung. Als Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg und Enkel von Matthias I , des langjährigen Landeshauptmanns der Altmark, war er ein direkter Erbe der um 1485 befestigten Stellung in Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte die jüngere Linie des weißen Stamms fort.
Jakob II. von der Schulenburg: Leben, Kriegslaufbahn und Besitzpolitik eines altmärkischen Söldnerführers. Jakob II. zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des altmärkischen Adels im 16. Jahrhundert.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) (Nr. 312 in der Stammtafel) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg . Am 29.09.1577 heiratete Daniel I. Ehrengard von Alten aus dem Hause Wilkenburg (* um 1556, † nach 1611). Aus dieser Verbindung gingen fünf Kinder hervor.
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg .
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) war Sohn von Henning III. von der Schulenburg und übernahm nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) ein schwer verwüstetes und verschuldetes Erbe auf den Gütern Angern, Kehnert und Schricke. Die Verwüstungen dieses langen Konflikts hatten nicht nur das Land, sondern auch die wirtschaftliche und soziale Struktur Brandenburg‑Preußens nachhaltig erschüttert. In den Jahren nach 1648 begann ein langwieriger Wiederaufbauprozess, der von der Notwendigkeit geprägt war, feudale Strukturen aufzubrechen und zentralisierte, absolutistisch geprägte Verwaltungsinstitutionen zu etablieren – Entwicklungen, die auch den Grundstein für den späteren Aufstieg des preußischen Staates legten.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) wurde geboren inmitten einer Epoche dynastischer Spannungen im Heiligen Römischen Reich. Er zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum .
Der letzte Erbe der alten Linie Angern. Heinrich Hartwig I. von der Schulenburg, Sohn von Henning Christoph , war der letzte bedeutende Vertreter der älteren Linie auf dem Rittergut Angern, ehe dieses durch seinen Bruder Christoph Daniel vollständig in der jüngeren Linie des weißen Stammes zusammengeführt wurde. Nach dem frühen Tod seines Vaters trat Heinrich Hartwig als Erbe des Burghofs hervor und bemühte sich in schwieriger Zeit um die wirtschaftliche Konsolidierung des Besitzes. Seine Rolle als Gutsherr, seine Teilnahme am savoyischen Militärdienst sowie seine familiären Verbindungen dokumentieren exemplarisch die Lebensrealität eines altmärkischen Adligen im Übergang vom Dreißigjährigen Krieg zur barocken Neuordnung der Gutswirtschaft.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg, † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg wurde am 4. August 1968 in Frankfurt am Main geboren. Er ist Sohn von Kuno Wilhelm Christoph Daniel (1923-1987) und Jutta, geb. v. Franocis. Er führt die lange Tradition seiner Familie fort, die seit fast 500 Jahren in Angern verwurzelt ist, und engagiert sich aktiv für die Bewirtschaftung der wieder eingerichteten Forstbetriebs sowie die Rekonstruktion und Erhaltung des Schlosses und des Parks.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.