Schulenburg Familie in Angern

Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist eines der ältesten Adelsgeschlechter Deutschlands, dessen Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.

Kapitel 6 des Gutsarchivs Angern führt in das genealogische, kulturelle und symbolische Zentrum der Familie von der Schulenburg. Es behandelt das Selbstverständnis, die Traditionspflege und die dynastischen Praktiken eines Adelsgeschlechts, das sich nicht nur über Besitz, sondern auch über Geschichte, Erinnerung und Abstammung definierte. Christoph Daniel von der Schulenburg wird hier nicht mehr nur als Gutsherr, Bauherr oder Richter sichtbar – sondern als Familienoberhaupt, Stifter, Gedächtnisträger und strategischer Gestalter von Rang und Namen.

Im Zentrum dieses Kapitels stehen die genealogischen Dokumente, Testamente, Nachlassregelungen und Korrespondenzen der Familie (H 13, Nr. 338–339, 458, 464–468, 526–530). Diese zeigen, dass Familiengedächtnis kein statisches Erbe war, sondern bewusst gestaltet, verwaltet und gesichert wurde. Christoph Daniel ließ Stammbäume anfertigen, Kopien alter Lehnsurkunden erstellen, Familienporträts aufhängen und seine Nachfolge minutiös regeln. Die Überlieferung ist Ausdruck einer Kultur des Andenkens, die auf Kontinuität, Legitimation und Repräsentation zielte.

Ein zentraler Baustein dieser Gedächtniskultur war die Errichtung des Fideikommisses im Jahr 1762 (H 13, Nr. 458). Damit schuf Christoph Daniel nicht nur eine juristische Institution zur Bewahrung des Familienbesitzes, sondern auch ein dynastisches Denkmal. Das Fideikommiss sicherte den Erhalt der Majoratslinie, verhinderte die Zersplitterung des Eigentums und verpflichtete nachfolgende Generationen zur Wahrung der Familienehre. Es war ökonomischer Schutzschild und symbolische Machtsäule zugleich – ein Vermächtnis im wörtlichen Sinne.

Ebenso aufschlussreich sind die Testamentsakte und Nachlassstreitigkeiten nach Christoph Daniels Tod (H 13, Nr. 464–468). Sie markieren nicht nur das Ende einer Herrschaft, sondern den Beginn eines neuen Machtgefüges. Christoph Daniel hatte seine Nachfolge formell klar geregelt: Sein Testament vom 12. August 1763 legte fest, dass das Fideikommiss ungeteilt auf seinen Sohn Alexander Friedrich Christoph übergehen solle. Dennoch rief diese Anordnung erheblichen Widerstand hervor – insbesondere seitens der Krüssauer Linie der Schulenburgs, die sich benachteiligt fühlte.

Die Akten dokumentieren eine Serie von Einsprüchen, Gutachten, Gegenrechnungen und Vermittlungsversuchen. Dabei treten sowohl juristische als auch emotionale Argumentationsmuster zutage. Die Gegner der testamentarischen Regelung verwiesen auf frühere Verfügungen, auf bestehende Unterhaltsversprechen und auf angebliche Ungleichbehandlungen innerhalb der Familie. Es kommt zur Anfechtung der Testierfähigkeit, zur Infragestellung der Fideikommissordnung und zur Mobilisierung verwandtschaftlicher Bündnisse. Die Konflikte wurden nicht nur innerfamiliär ausgetragen, sondern zogen sich durch Gerichtsinstanzen, Landesherrliche Kanzleien und Ratsversammlungen.

Besonders aufschlussreich ist, wie sehr in diesen Streitigkeiten Fragen von Erbrecht, Geschlechterordnung, persönlicher Ehre und wirtschaftlicher Existenz miteinander verschränkt waren. Jüngere Brüder und Seitenlinien fürchteten den vollständigen Verlust ihrer ökonomischen Handlungsfähigkeit, während der Majoratserbe seine Autorität noch nicht festigen konnte. In den Dokumenten erscheint das Erbe nicht als stiller Übergang, sondern als konfliktreiches Aushandlungsfeld. Gleichzeitig zeigen die Akten, wie intensiv die Familie selbst ihre Geschichte zur Legitimation einsetzte: alte Urkunden wurden beigebracht, genealogische Argumente konstruiert, frühere Leistungen und Bindungen erinnert – das familiäre Gedächtnis wurde mobilisiert, um Rechtsansprüche zu begründen.

Diese Nachlassakten sind deshalb weit mehr als Verwaltungsquellen: Sie offenbaren die soziale Spannung zwischen dynastischer Ordnung und individueller Erwartung, zwischen institutionalisierter Nachfolge und familiärer Binnenmoral. Das Gutsarchiv macht deutlich, wie prekär der Status eines Erben sein konnte – selbst bei scheinbar klarer Rechtslage. Es zeigt aber auch, dass Familie im 18. Jahrhundert nicht nur Herkunft bedeutete, sondern permanentes Management von Loyalität, Erwartung und Rechtssicherheit. Hier offenbaren sich nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern auch emotionale Dynamiken: Eifersucht, Rivalitäten, Loyalitätskonflikte. Die Schriftquellen zeigen, wie der Tod eines Patriarchen nicht nur ein familiäres, sondern auch ein politisch-ökonomisches Ereignis war, das neue Aushandlungen erforderlich machte. Die Rolle von Frauen in diesen Prozessen – etwa als Witwen, Vormünderinnen oder Schwestern – ist dabei ebenso dokumentiert wie die Positionierung jüngerer Söhne und Vettern im Geflecht der Erbfolge.

Ein besonderer Teil des Kapitels betrifft die Korrespondenz Christoph Daniels, insbesondere die Briefe aus seiner Zeit im sardischen Militärdienst (H 13, Nr. 338–339). Diese Schreiben sind nicht nur historische Quellen militärischer Ereignisse, sondern Spiegel eines Adligen, der sich über europäische Netzwerke, politische Loyalitäten und strategische Fernsteuerung seines Familienbesitzes definierte.

Christoph Daniel hatte im Königreich Sardinien eine hohe militärische Laufbahn erreicht und diente dort als Generalleutnant. Aus dieser Stellung heraus pflegte er einen regen Schriftwechsel mit seinen Verwaltern und Vertrauten in Angern. Die Briefe belegen, dass er trotz physischer Abwesenheit eine bemerkenswerte Kontrolle über das Geschehen auf dem Gut ausübte. Er erteilte Anweisungen zu Bauvorhaben, zur Finanzverwaltung, zum Personalwesen und zu juristischen Fragen. Dabei kombinierte er militärische Präzision mit ökonomischem Kalkül und politischem Instinkt.

Inhaltlich reicht die Korrespondenz von Anordnungen zur Getreideeinsaat über Anfragen zu juristischen Auseinandersetzungen mit der Gemeinde Angern bis hin zu Reflexionen über dynastische Fragen. In einem Schreiben äußert er sich zu den Anforderungen an die Auswahl eines geeigneten Schulmeisters, in einem anderen kommentiert er die moralische Integrität des Amtmanns Croon. Diese Briefe zeigen ihn als strategisch denkenden, nüchtern argumentierenden, aber auch emotional involvierten Familienpatriarchen.

Bemerkenswert ist auch die Form und Sprache der Briefe: Sie sind formal streng, höflich, mit militärischen Einschüben, aber auch durchzogen von persönlichen Bemerkungen, Hinweisen auf Krankheit, Sorge um Untertanen und Planungen für die Nachfolge. Sie offenbaren ein Selbstbild als verantwortlicher Hausherr, als Erzieher der Familie und als Vermittler zwischen der höfischen Welt Italiens und der ländlichen Welt der Altmark.

Nicht zuletzt belegen diese Quellen die transnationale Handlungskompetenz des Adels im 18. Jahrhundert: Christoph Daniel war nicht auf seinen Wohnsitz beschränkt, sondern agierte als europäischer Player, der via Korrespondenz seine Güter in Preußen steuerte, während er an militärischen Entscheidungen in Piemont beteiligt war. Die Briefe machen sichtbar, dass Gutsherrschaft nicht ortsgebunden sein musste – sie konnte auch aus der Ferne organisiert, beobachtet und beeinflusst werden. Damit sind die Briefe ein zentrales Element adliger Raum- und Machtprojektion. Diese Schreiben belegen nicht nur seinen politischen Weitblick und seine strategischen Allianzen, sondern auch sein Selbstverständnis als europäisch gebildeter, weltläufiger Adliger, der zwischen Schlachtfeld, Hof und Heimatgutsverwaltung souverän agierte. Die Briefe sind Ausdruck einer Identität, die sich nicht nur in Titeln, sondern in Handlungen manifestierte.

Auch rituelle und symbolische Praktiken des adligen Gedächtnisses sind im Archiv greifbar. Die Anlage von Gedenktafeln, die Bewahrung von Orden und Ehrenzeichen (H 13, Nr. 529–530), das Sammeln von Empfehlungsschreiben und Lehnserneuerungen belegen, wie sehr die Familie ihre Geschichte inszenierte. Namen wurden wiederholt, Titel verteidigt, Verdienste hervorgehoben – das Gedächtnis war ein aktiver Bestandteil adliger Identitätspolitik.

Kapitel 6 offenbart somit, dass Adel im 18. Jahrhundert nicht allein durch Geburt definiert war, sondern durch die Fähigkeit zur Selbstinszenierung, zur rechtlichen Sicherung des Status und zur narrativen Beherrschung der eigenen Geschichte. Christoph Daniel von der Schulenburg nutzte Besitz, Schrift, Raum und Erinnerung, um eine Familienidentität zu formen, die über Generationen hinweg wirken sollte. Das Gutsarchiv dokumentiert diesen Prozess als dichte Überlieferung des dynastischen Denkens – in dem die Familie zugleich sozialer Verband, wirtschaftliches Unternehmen und historisches Projekt war.

Fritz I. von der Schulenburg (1350-1415) (Wikipedia ) war der nähere Stammvater aller drei Äste der weißen Linie des Hauses von der Schulenburg. Er hat den Übergang der Mark Brandenburg an die Hohenzollern aktiv miterlebt und zeigte sich dabei als ein selbstbewusster Schloßgesessener seiner Zeit und herausragender Vertreter des gemäßigten Teils des märkischen Adels. Etwa 1350 wird er zu Beetzendorf geboren als Sohn von Bernhard V von der Schulenburg und Margarete, geb. von Wedderde . Zu dieser Zeit wird an der Mosel die Burg Eltz erbaut, ist der Schiefe Turm von Pisa fertig und stiftet König Eduard III. von England den Hosenbandorden .
Konsolidierung und Fragmentierung adeligen Besitzes im 14. Jahrhundert. Henning I. von der Schulenburg († 1378) war ein markanter Vertreter der weißen Linie des Geschlechts von der Schulenburg und ist als Knapp[e] auf Beetzendorf und Angern bezeugt. Er war ein jüngerer Sohn Werner V. und trat spätestens 1341 in die urkundlich dokumentierte Familiengeschichte ein, als er seinen älteren Bruder Werner IV. in der Lehnhierarchie nachfolgte. In der Urkunde von 1337 wird er nicht genannt, was nahelegt, dass er zwischen 1337 und 1341 die Mündigkeit erreichte.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen.
Busso von der Schulenburg (1415–1474) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Bernhard und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen. Er wurde somit der Begründer des älteren Zweigs der Familie von der Schulenburg in Angern.
Matthias I von der Schulenburg (1410–1479) wurde im Jahr 1448 gemeinsam mit seinen Brüdern Busso und Bernhard durch einen Lehnbrief von Erzbischof Friedrich von Magdeburg zu einem rechten männlichen Lehen mit der Herrschaft Angern belehnt und begründete den jüngeren Zweig , der den Burghof in Angern besaß. Er war ein bedeutender kurbrandenburgischer Rat, Landeshauptmann der Altmark , Ritter und Herr auf Beetzendorf sowie Pfandinhaber von Altenhausen .
Bernhard XI. von der Schulenburg († 1500 ) war der Sohn des Stammvaters des jüngeren Zweigs Matthias I. Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Matthias III. von der Schulenburg (* 1506, † 1542 ), gefallen in den Türkenkriegen vor Pest ) war der Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte den jüngeren Zweig der weißen Linie fort.
Die acht Söhne des Matthias III. von der Schulenburg und Margarethe von der Lühe († 1525), die das Erwachsenenalter erreichten, zeigten bis auf den jüngsten eine ausgeprägte Neigung zum Soldatenstand und nahmen an Kriegszügen teil, aus denen drei nicht zurückkehrten. Der älteste Sohn, Jakob II. (*25.03.1515 in Beetzendorf , †1576 in Magdeburg ), ist neben Fritz VIII. der zweite große Söldnerführer , den das Schulenburg'sche Geschlecht in dieser Epoche hervorgebracht hat.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg .
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität. Wie sein älterer Bruder studierte er an der Universität Helmstedt, einer der führenden Bildungsstätten für den protestantischen Adel Norddeutschlands.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg.
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) – Herr auf Angern, Kehnert mit Cobbel, Schricke und Falkenburg war der jüngere Sohn von Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) und Catharina Schenk von Flechtingen. Er studierte an der Universität Helmstedt , einer der führenden Bildungsstätten des 17. Jahrhunderts. Sein Studium legt nahe, dass er sich früh auf Verwaltungs- und Rechtsfragen spezialisierte, um die weitläufigen und durch Kriegswirren belasteten Güter der Familie effizient zu führen.
Alexander Friedrich Christoph ( 05.08.1720 – 19.09.1801 ) ist Sohn des Heinrich Hartwig I. (Oberst auf Angern, Wenddorf und Bülitz). Sein Oheim Christoph Daniel setzte ihm im Testament das Gut Krüssau als ein Majorat aus. Im Kodizill 1763 wurde dies jedoch dahingehend geändert, dass er Angern als Majorat bekommen sollte, wenn er den österreichischen Dienst verließe und von seinem Landesherrn König Friedrich II. wegen dieses Fehlers Verzeihung erhielte.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum . Nach seiner frühen militärischen Ausbildung diente Schulenburg zunächst in brandenburgischen Regimentern und trat später in die sardinisch-savoyische Armee ein, wo er bis zum General der Infanterie aufstieg. Seine militärischen Verdienste zeigten sich unter anderem in den Feldzügen in Italien und der erfolgreichen Verteidigung der Festung Pizzighettone . Parallel dazu wurde er als Gesandter des preußischen Hofes entsandt – etwa nach Warschau –, wo er diplomatisches Geschick mit militärischer Expertise verband.
Die Familiengeschichte des Hauses Angern nimmt seinen weiteren Lauf mit den Söhnen Henning Christophs v.d. Schulenburg : Heinrich Hartwig I (* 23.09.1677 auf Angern, nach anderen Quellen Staßfurth; † 17.06.1734 auf Angern) und Christoph Daniel I . Beide traten 1700 in den Dienst des Herzogs von Savoyen - dem Regiment , dessen Chef damals noch Matthias Johann v.d. Schulenburg war. Heinrich Hartwig verließ diesen als Hauptmann nach zwei Jahren und ließ sich in Angern nieder.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg; † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg wurde am 4. August 1968 in Frankfurt am Main geboren. Er ist Sohn von Kuno Wilhelm Christoph Daniel (1923-1987) und Jutta, geb. v. Franocis. Er führt die lange Tradition seiner Familie fort, die seit fast 500 Jahren in Angern verwurzelt ist, und engagiert sich aktiv für die Bewirtschaftung der wieder eingerichteten Forstbetriebs sowie die Rekonstruktion und Erhaltung des Schlosses und des Parks.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.