Schulenburg Familie in Angern

Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist eines der ältesten Adelsgeschlechter Deutschlands, dessen Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.

Die wirtschaftliche Dimension der Gutsherrschaft unter Christoph Daniel von der Schulenburg offenbart sich im Gutsarchiv Angern in einzigartiger Tiefe. Kapitel 3 des Bestandes H 13 gewährt detaillierten Einblick in Buchführung, Produktionslogik, Personalverwaltung und Ressourcennutzung eines spätfeudalen Gutsbetriebs. Die wirtschaftliche Organisation des Ritterguts Angern war dabei nicht nur Mittel zur Bestreitung des adeligen Lebensstils, sondern Teil einer umfassenden Strategie zur Sicherung, Modernisierung und Kontrolle der Herrschaft.

Zentral ist die systematische Erfassung und Verwaltung der wirtschaftlichen Prozesse durch eine Vielzahl schriftlicher Quellen. Dazu zählen umfangreiche Inventare (H 13, Nr. 73–76), Monats- und Jahresabrechnungen (H 13, Nr. 360–390), Lohnlisten, Gesindeverzeichnisse und sogenannte Garten- oder Brauhausbücher (H 13, Nr. 351–356). Diese Aufzeichnungen belegen nicht nur eine hohe Verwaltungsdichte, sondern auch ein stark ausgeprägtes Bedürfnis nach Kontrolle, Effizienz und Transparenz – Eigenschaften, die Christoph Daniel als erfahrener Militär auch in der Ökonomie seines Gutes umzusetzen suchte.

Das Generalinventar von 1752 (H 13, Nr. 76) ist ein zentrales Zeugnis dieser Ordnungsliebe. Es verzeichnet akribisch sämtliche beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter, von Vieh und Wagen über Erntevorräte bis hin zu Gerätschaften, Teppichen, Zinn- und Silberservice. Die Detailliertheit der Einträge vermittelt nicht nur ein Bild vom materiellen Reichtum, sondern auch vom geistigen Zugriff auf Besitz: Alles, was inventarisiert war, war auch kontrollierbar.

Besonders hervorzuheben ist die Einrichtung von Monatsextrakten (H 13, Nr. 360–390), die über Jahrzehnte hinweg Einnahmen und Ausgaben des Gutes dokumentieren. Sie zeigen Einnahmen aus Pachten, Naturalien, Verkauf von Holz, Getreide, Vieh und Bier ebenso wie Ausgaben für Personal, Handwerker, Reparaturen und Steuern. Diese Praxis diente nicht allein der Buchführung, sondern war ein Instrument zur Entscheidungsfindung: Sie erlaubte es dem Gutsherrn, Ertragsschwankungen zu analysieren, Prioritäten zu setzen und auf Engpässe zu reagieren – ein früher Ausdruck wirtschaftlicher Rationalität in einem formal noch ständisch geprägten System.

Viehwirtschaft und Schäferei

Die Viehwirtschaft und Schäferei (H 13, Nr. 391–394, 397–399) nahm eine Schlüsselrolle innerhalb der Gesamtökonomie des Gutes ein. Sie war nicht nur Grundlage der Selbstversorgung, sondern auch ein zentrales Produktionssegment mit hoher Ertragsbedeutung. Die Schafhaltung galt als besonders lukrativ – sowohl wegen der Wolle als Handelsware als auch wegen der geringen Futterkosten im Vergleich zur Rinderhaltung. Die Akten dokumentieren detailliert die jährlichen Bestandsaufnahmen der Herden, Zuchtziele, Krankheiten, Lämmerzahlen, und sogar die Verteilung der Tiere auf einzelne Weideflächen.

Die Wirtschaftsführung in diesem Bereich war klar reglementiert: Schäfer waren zu festen Uhrzeiten zum Austrieb verpflichtet, sie hatten Dienstpläne einzuhalten, Kontrollstationen zu passieren und über Verluste oder Geburten regelmäßig Bericht zu erstatten. Fehlverhalten wurde disziplinarisch geahndet. Entsprechende Einträge zeigen Strafen wegen Fahrlässigkeit, Trunkenheit oder unerlaubtem Verkauf von Wolle. In den Quellen wird auch deutlich, wie sehr Christoph Daniel selbst auf diesen Teilbetrieb Einfluss nahm – etwa durch Anweisungen zur Neuanstellung qualifizierter Schäfer oder zur Verbesserung der Stallhygiene.

Auch die Rinderhaltung war bedeutend: Kühe lieferten Milch für die Eigenversorgung, Kälber dienten als Handelsgut, Ochsen als Zugtiere. Die Stallwirtschaft wurde systematisch geführt, mit separaten Einträgen über Futtermittelverbräuche, Stallreparaturen, Geburten, Schlachtungen und Verkäufe. Gleichzeitig wurden tiermedizinische Aspekte stärker berücksichtigt: Impfungen, Behandlungen von Seuchen und Quarantänemaßnahmen sind ebenso dokumentiert wie gezielte Zuchtentscheidungen zur Verbesserung der Ertragsleistung.

Nicht zuletzt spielte die Dungverwertung eine bedeutende Rolle im Wirtschaftskreislauf: Mist aus der Stallwirtschaft wurde gezielt zur Düngung bestimmter Ackerparzellen verwendet, was wiederum Rückwirkungen auf Ernteerträge und Fruchtfolgen hatte. Die Viehwirtschaft war somit kein isolierter Sektor, sondern integraler Bestandteil eines geschlossenen Agrarsystems, das mit hoher Effizienz und planerischer Weitsicht geführt wurde., insbesondere wegen des hohen Bedarfs an Wolle, Milch, Fleisch und Arbeitskraft. Die Akten verzeichnen die Entwicklung der Herdenbestände, Schäferlöhne, Futterwirtschaft und auch Seuchenvorkehrungen. Christoph Daniel agierte hier nicht nur als Eigentümer, sondern als unternehmerischer Planer, der über die Produktivität seiner Ländereien wachte.

Forstwirtschaft

Ein weiterer wirtschaftlicher Bereich war die Forstwirtschaft, dokumentiert durch Verkäufe, Inventare und Nutzungsregelungen (H 13, Nr. 400–407). Die Forsten stellten einen der bedeutendsten Rohstofflieferanten des Gutes dar und waren untrennbar mit Bauwirtschaft, Energieversorgung und Einnahmeerzielung verbunden. Die Akten geben detaillierten Einblick in die Organisation der Holznutzung: Einschlagquoten wurden nach Baumart, Zweck und Bedarf aufgeschlüsselt, etwa für Bauholz, Brennholz, Wagengestelle oder Fassreifen. Besondere Aufmerksamkeit galt der Nutzung durch Dritte – etwa Gemeindeholzentnahme oder unerlaubtes Holzhauen –, was zu regelmäßigen Konflikten mit benachbarten Dorfgemeinschaften führte. Christoph Daniel reagierte mit forstpolizeilichen Verordnungen, Zugangsreglementierungen und der Errichtung von Schlagplänen, die eine nachhaltige Nutzung sichern sollten.

Erwähnenswert ist insbesondere die Verbindung zur Schlossbaupolitik: Der barocke Ausbau des Schlosses in den 1730er Jahren wäre ohne die forstwirtschaftliche Ertragskraft kaum denkbar gewesen. H 13, Nr. 411 dokumentiert die königliche Holzschenkung Friedrich Wilhelms I., die auf Antrag Schulenburgs bewilligt wurde und die zentrale Rolle des Waldes als strategische Ressource unterstreicht. Die Einnahmen aus Holzverkäufen – sowohl an städtische Märkte als auch an lokale Handwerker – bildeten eine stabile Einkommensquelle, die unabhängig von agrarischen Ertragsschwankungen war. Zudem lassen sich Hinweise auf erste Ansätze einer geregelten Aufforstung und Bestandspflege erkennen, die auf ein langfristiges ökonomisches Denken im Sinne einer regenerativen Nutzung hindeuten. Holz war als Bau- und Brennstoff, aber auch als Handelsware von enormer Bedeutung. Die Forstakten geben Auskunft über Einschlagmengen, Verteilung, königliche Holzschenkungen (z. B. für den Schlossbau) und forstliche Reglementierungen, die teils auch gemeindliche Konflikte hervorriefen.

Personalwesen

Auch das Personalwesen wurde exakt geführt und nahm in der Wirtschaftsführung eine zentrale Funktion ein. Die Verwaltung des Gesindes – also der landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Arbeitskräfte – war nicht nur ein organisatorischer Vorgang, sondern ein Herrschaftsinstrument. Die Quellen (H 13, Nr. 351–353) enthalten detaillierte Aufstellungen über Dienstboten, Knechte, Mägde, Stallburschen, Schäfergesellen, Tagelöhner und weiteres Personal.

Besonders auffällig ist die Differenzierung nach Tätigkeitsfeldern, Lohnstufen und Jahreszeiten: Knechte für schwere Feldarbeit erhielten andere Bezahlung und Naturalien als Küchenmägde oder Melkerinnen. In vielen Fällen sind die Löhne in Geld und Naturalien aufgeschlüsselt – etwa in Form von Kleidung, Getreideanteilen, Brennholz oder Bier. Diese komplexen Vergütungssysteme lassen sich als Ausdruck eines ständisch geprägten, aber zunehmend rationalisierten Arbeitsregimes deuten.

Die Personalverwaltung umfasste aber nicht nur Lohnfragen. Dienstanweisungen, Beschwerden, Verwarnungen und Strafen sind dokumentiert – etwa für Faulheit, Trunkenheit, Ungehorsam oder sexuelle Kontakte unter Gesindemitgliedern. In besonders schweren Fällen wurden Arbeitsverträge aufgelöst, Tagelöhner verwiesen oder Strafmaßnahmen durch den Gerichtshalter eingeleitet. Auch diese Vorkommnisse wurden schriftlich fixiert, was auf ein ausgeprägtes Bedürfnis nach disziplinarischer Kontrolle und Nachvollziehbarkeit verweist.

Ein weiterer Aspekt war die Rekrutierung und Bindung qualifizierten Personals. Christoph Daniel ließ gezielt Verträge mit erfahrenen Schäfern, Brauern, Schmieden und Zimmerleuten abschließen. Diese Personen erhielten oft Privilegien – etwa Wohnrecht in einem eigenen Gesindehäuschen oder Sonderzuteilungen – und unterstanden häufig direkt dem Amtmann oder dem Gutsherrn selbst.

Zugleich zeigen die Akten eine erste Annäherung an soziale Fürsorge: In einzelnen Fällen sind Vermerke über kranke, verwitwete oder altersschwache Dienstboten erhalten, für die ein eingeschränktes Weiterarbeiten oder das Verbleiben auf dem Hof als Invalide gewährt wurde. Dies verweist auf ein Element gutsherrlicher Verantwortung, das weniger aus humanitärem Ideal als aus sozialer Stabilitätserwägung entsprang.

Insgesamt dokumentiert das Personalwesen des Gutes Angern eine ausgefeilte soziale Mikrostruktur mit klarer Hierarchie, differenzierten Pflichten und kalkulierten Bindungsmechanismen – ein Spiegelbild der spätfeudalen Arbeitsgesellschaft im Übergang zur verwalteten Betriebsform.. Lohnlisten, Anstellungen, Kündigungen, Dienstverhältnisse und Bestrafungen sind dokumentiert (H 13, Nr. 351–353). Die Dienstverhältnisse waren formal geregelt, aber durchdrungen von hierarchischem Denken. Disziplinarmaßnahmen, etwa bei Trunkenheit, Diebstahl oder Verweigerung von Nachtwachen, unterstreichen den patriarchalen Charakter der Wirtschaftsführung.

Auffällig ist, dass Christoph Daniel zunehmend versuchte, Naturalverhältnisse zu monetarisieren: Dienste wurden in Geld abgelöst, Abgaben in feste Summen umgerechnet (vgl. H 13, Nr. 266). Diese Praxis erleichterte nicht nur die Planung und Kontrolle, sondern war auch Ausdruck eines wirtschaftlich modernisierten Gutsherrentums, das auf Verlässlichkeit und Berechenbarkeit statt auf persönliche Verfügbarkeit setzte.

Kapitel 3 dokumentiert somit eine Gutsherrschaft, die nicht nur auf ökonomischer Ausbeutung beruhte, sondern auf einer Kombination aus Ordnung, Kontrolle und funktionaler Planung. Christoph Daniel von der Schulenburg erscheint als Gutsherr neuen Typs: wirtschaftlich gebildet, strategisch denkend, verwaltungstechnisch versiert – und fest entschlossen, sein ökonomisches Fundament ebenso zu sichern wie seine soziale Ordnung.

Fritz I. von der Schulenburg (1350-1415) (Wikipedia ) war der nähere Stammvater aller drei Äste der weißen Linie des Hauses von der Schulenburg. Er hat den Übergang der Mark Brandenburg an die Hohenzollern aktiv miterlebt und zeigte sich dabei als ein selbstbewusster Schloßgesessener seiner Zeit und herausragender Vertreter des gemäßigten Teils des märkischen Adels. Etwa 1350 wird er zu Beetzendorf geboren als Sohn von Bernhard V von der Schulenburg und Margarete, geb. von Wedderde . Zu dieser Zeit wird an der Mosel die Burg Eltz erbaut, ist der Schiefe Turm von Pisa fertig und stiftet König Eduard III. von England den Hosenbandorden .
Konsolidierung und Fragmentierung adeligen Besitzes im 14. Jahrhundert. Henning I. von der Schulenburg († 1378) war ein markanter Vertreter der weißen Linie des Geschlechts von der Schulenburg und ist als Knapp[e] auf Beetzendorf und Angern bezeugt. Er war ein jüngerer Sohn Werner V. und trat spätestens 1341 in die urkundlich dokumentierte Familiengeschichte ein, als er seinen älteren Bruder Werner IV. in der Lehnhierarchie nachfolgte. In der Urkunde von 1337 wird er nicht genannt, was nahelegt, dass er zwischen 1337 und 1341 die Mündigkeit erreichte.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen.
Busso von der Schulenburg (1415–1474) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Bernhard und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen. Er wurde somit der Begründer des älteren Zweigs der Familie von der Schulenburg in Angern.
Matthias I von der Schulenburg (1410–1479) wurde im Jahr 1448 gemeinsam mit seinen Brüdern Busso und Bernhard durch einen Lehnbrief von Erzbischof Friedrich von Magdeburg zu einem rechten männlichen Lehen mit der Herrschaft Angern belehnt und begründete den jüngeren Zweig , der den Burghof in Angern besaß. Er war ein bedeutender kurbrandenburgischer Rat, Landeshauptmann der Altmark , Ritter und Herr auf Beetzendorf sowie Pfandinhaber von Altenhausen .
Bernhard XI. von der Schulenburg († 1500 ) war der Sohn des Stammvaters des jüngeren Zweigs Matthias I. Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Matthias III. von der Schulenburg (* 1506, † 1542 ), gefallen in den Türkenkriegen vor Pest ) war der Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte den jüngeren Zweig der weißen Linie fort.
Die acht Söhne des Matthias III. von der Schulenburg und Margarethe von der Lühe († 1525), die das Erwachsenenalter erreichten, zeigten bis auf den jüngsten eine ausgeprägte Neigung zum Soldatenstand und nahmen an Kriegszügen teil, aus denen drei nicht zurückkehrten. Der älteste Sohn, Jakob II. (*25.03.1515 in Beetzendorf , †1576 in Magdeburg ), ist neben Fritz VIII. der zweite große Söldnerführer , den das Schulenburg'sche Geschlecht in dieser Epoche hervorgebracht hat.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg .
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität. Wie sein älterer Bruder studierte er an der Universität Helmstedt, einer der führenden Bildungsstätten für den protestantischen Adel Norddeutschlands.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg.
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) – Herr auf Angern, Kehnert mit Cobbel, Schricke und Falkenburg war der jüngere Sohn von Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) und Catharina Schenk von Flechtingen. Er studierte an der Universität Helmstedt , einer der führenden Bildungsstätten des 17. Jahrhunderts. Sein Studium legt nahe, dass er sich früh auf Verwaltungs- und Rechtsfragen spezialisierte, um die weitläufigen und durch Kriegswirren belasteten Güter der Familie effizient zu führen.
Alexander Friedrich Christoph ( 05.08.1720 – 19.09.1801 ) ist Sohn des Heinrich Hartwig I. (Oberst auf Angern, Wenddorf und Bülitz). Sein Oheim Christoph Daniel setzte ihm im Testament das Gut Krüssau als ein Majorat aus. Im Kodizill 1763 wurde dies jedoch dahingehend geändert, dass er Angern als Majorat bekommen sollte, wenn er den österreichischen Dienst verließe und von seinem Landesherrn König Friedrich II. wegen dieses Fehlers Verzeihung erhielte.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum . Nach seiner frühen militärischen Ausbildung diente Schulenburg zunächst in brandenburgischen Regimentern und trat später in die sardinisch-savoyische Armee ein, wo er bis zum General der Infanterie aufstieg. Seine militärischen Verdienste zeigten sich unter anderem in den Feldzügen in Italien und der erfolgreichen Verteidigung der Festung Pizzighettone . Parallel dazu wurde er als Gesandter des preußischen Hofes entsandt – etwa nach Warschau –, wo er diplomatisches Geschick mit militärischer Expertise verband.
Die Familiengeschichte des Hauses Angern nimmt seinen weiteren Lauf mit den Söhnen Henning Christophs v.d. Schulenburg : Heinrich Hartwig I (* 23.09.1677 auf Angern, nach anderen Quellen Staßfurth; † 17.06.1734 auf Angern) und Christoph Daniel I . Beide traten 1700 in den Dienst des Herzogs von Savoyen - dem Regiment , dessen Chef damals noch Matthias Johann v.d. Schulenburg war. Heinrich Hartwig verließ diesen als Hauptmann nach zwei Jahren und ließ sich in Angern nieder.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg; † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg wurde am 4. August 1968 in Frankfurt am Main geboren. Er ist Sohn von Kuno Wilhelm Christoph Daniel (1923-1987) und Jutta, geb. v. Franocis. Er führt die lange Tradition seiner Familie fort, die seit fast 500 Jahren in Angern verwurzelt ist, und engagiert sich aktiv für die Bewirtschaftung der wieder eingerichteten Forstbetriebs sowie die Rekonstruktion und Erhaltung des Schlosses und des Parks.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.