Die acht Söhne des Matthias III. von der Schulenburg und Margarethe von der Lühe († 1525), die das Erwachsenenalter erreichten, zeigten bis auf den jüngsten eine ausgeprägte Neigung zum Soldatenstand und nahmen an Kriegszügen teil, aus denen drei nicht zurückkehrten. Der älteste Sohn, Jakob II. (*25.03.1515 in Beetzendorf, †1576 in Magdeburg), ist neben Fritz VIII. der zweite große Söldnerführer, den das Schulenburg'sche Geschlecht in dieser Epoche hervorgebracht hat.
Jakob II. besuchte zunächst die Universität Wittenberg und studierte später in Prag und Paris. Sein Studium brach er ab, um sich dem Militär anzuschließen. Im kaiserlichen Heer unter Antonius de Leva kämpfte er gegen die Türken, geriet in Gefangenschaft und wurde von König Sigismund I. von Polen nach zwei Jahren ausgelöst. Später diente er Kurfürst Joachim II. von Brandenburg und nahm am Reichstag zu Speyer 1542 teil, wo er sich erneut im Kampf gegen die Türken bewährte, besonders beim Sturm auf Ofen.
Jakob wechselte mehrfach zwischen verschiedenen militärischen Diensten. In kaiserlichen Diensten wurde er 1545 Rittmeister. Unterstützt von Fritz VIII. nahm er an der Privatfehde des Martin von Waldenfels teil, in deren Verlauf der evangelische Bischof von Lübeck entführt wurde, um ausstehende Soldforderungen vom König von Dänemark einzutreiben. Jakob hielt den Bischof zeitweise in Altenhausen gefangen. Diese Episode führte zu seiner Verhaftung durch den Kurfürsten von Sachsen, dem er Urfehde schwören musste.
Von 1547 bis 1552 diente Jakob Herzog Moritz von Sachsen, wo er an zahlreichen militärischen Operationen beteiligt war:
- 1547: Schlacht bei Mühlberg, ein Sieg über den Schmalkaldischen Bund.
- 1550: Belagerung von Magdeburg als kursächsischer Feldmarschall.
- 1552: Teilnahme an der Einnahme von Innsbruck während des Feldzugs gegen Kaiser Karl V.
Nach dem Passauer Vertrag 1552 zog Jakob gegen die Türken. Er trat in die Dienste Herzog Heinrichs des Jüngeren von Braunschweig-Wolfenbüttel und nahm 1553 an der Schlacht von Sievershausen teil, in der Kurfürst Moritz tödlich verwundet wurde. Jakob stieg zum braunschweigischen Oberst-Feldmarschall auf, wechselte jedoch 1557 wieder in kaiserliche Dienste und führte 1624 Reiter gegen die Türken.
Durch seine militärische Karriere erwarb Jakob ein beträchtliches Vermögen, konnte aber keinen dauerhaften Besitz sichern. 1561 vergrößerte er den Besitz seiner Linie in Angern durch den Kauf der Hälfte des Anteils der mittleren Linie von Christoph III und erhielt das Amt Schraplau als Pfand, welches jedoch später aus finanziellen Gründen aufgegeben wurde. Von Achaz von Veltheim erwarb er die Dörfer Hörsicht und Bülitz, welche ursprünglich mansfeldische Lehen waren, die er mit Angern in eine Gutswirtschaft zusammenlegte. Vom brandenburgischen Kurfürsten Joachim von Brandenburg hatte er noch Mahlwinkel dazu erhalten. In den tatsächlichen Besitz daran konnten jedoch erst seinen Neffen und Erben eintreten.
1566 zog Jakob zum fünften Mal gegen die Türken, diesmal unter Kaiser Maximilian II. Nach der Einnahme von Gotha 1567, wo er die Belagerung gegen Johann Friedrich von Sachsen leitete, kehrte er nach Sachsen zurück. Im Jahr 1569 ließ Jakob die Kirche in Angern neu errichten, die später im Dreißigjährigen Krieg zerstört wurde, und stattete diese mit Ornat und Beirat im Wert von 600 Reichstalern aus. Weitere 500 Reichstaler ließ er verzinsen, wovon der jeweilige Pfarrer in Angern partizipieren sollte.
1575 erkrankte Jakob während des Reichstags zu Regensburg und starb 1576 in Magdeburg. Seine letzte Ruhestätte fand er in der Kirche zu Angern. Ein Gedenkstein mit dem Wappen der Schulenburg erinnert noch heute an ihn:
Er vermählte sich 1548 mit Armgard von Münchhausen (1530–1579). Die Ehe blieb kinderlos.
Nachfolge: Die Fideikommissregelung von 1567 stellte sicher, dass die Besitzungen der Familie von der Schulenburg, darunter der Burghof in Angern, ausschließlich innerhalb der männlichen Linie der Familie verblieben. Da Jakob II. von der Schulenburg kinderlos starb, fiel der Besitz gemäß dieser Regelung an seinen jüngeren Bruder Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (1538–1594), der damit die Verwaltung und das Erbe fortführte. Diese Lehensregelung bewahrte die Stabilität der Besitzverhältnisse und garantierte den langfristigen Einfluss der Familie auf ihre Güter und Machtpositionen.
Weitere Informationen: Jacob II. bei Wikipedia
Quelle: Dietrich Werner Graf v.d. Schulenburg, "Geschichte des Geschlechts von der Schulenburg 1237–1983"