Schulenburg Familie in Angern

Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist eines der ältesten Adelsgeschlechter Deutschlands, dessen Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.

350 Jahre alte Kriminalakte aus dem Gutsarchiv der Familie Schulenburg in Angern. Wernigerode (Sachsen-Anhalt) – Akten sieht Staatsminister Rainer Robra (65, CDU) jeden Tag. Aber so eine kam ihm noch nie unter. In der Landesarchiv-Außenstelle Wernigerode zeigte Dr. Jörg Brückner (50) dem Minister das schaurige Stück. Die Akte mit der Signatur H13, 127 enthält neben Papier einen mumifizierten Finger. Von: Uwe Freitag, veröffentlicht in der Bild Zeitung am 25.07.2017.

Gerichtsakte mit mumifiziertem Finger

Der Daumen war vor fast 350 Jahren Beweisstück in einem Gerichtsprozess. Er hing, verpackt in einem Beutel, am Arm eines Vieh-Diebs, als dieser festgenommen wurde. 

„Wie der Vieh-Dieb in den Besitz des Fingers kam, steht in der Akte“

erzählt Jörg Brückner. Der Ganove hatte ihn von der Leiche eines anderen Diebes abgeschnitten, der für seine Taten gerädert worden war. „Eine damals übliche, sehr grausame Tötungsmethode.“ Der Dieb hatte gehofft, der Daumen-Talisman bringe Glück und schütze vor Strafe.

Gerichtsakte im Landesarchiv Die fast 350 Jahre alte Gerichtsakte gelangte über mehrere Umwege ins Landesarchiv Sachsen-Anhalt; Foto: Peter Gercke

Als Beweisstück kam der Finger nach dem Prozess zu den Akten des Patrimonialgerichts Angern. Das wiederum war Teil des Gutsarchivs der Grafenfamilie von der Schulenburg, dessen Bestände heute im Landesarchiv Sachsen-Anhalt liegen. 

„Bei fachgerechter Lagerung wird er weitere Jahrhunderte problemlos überdauern“

versichert Jörg Brückner. 

> mehr dazu in der Bild-Zeitung

„Acta Inquisitionalia contra Hans Bierstorpff“ – Ein Kriminalfall vor dem Patrimonialgericht Angern von 1688

Einleitung

Die auf das Jahr 1688 datierte Inquisitionsakte mit dem Titel „Acta Inquisitionalia contra Hans Bierstorpff“, heute überliefert unter der Signatur H 13, Nr. 1228 im Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Wernigerode, ist ein eindrucksvolles Zeugnis der frühneuzeitlichen Strafrechtspflege im ländlichen Raum des Alten Reiches. Als Bestandteil des ehemaligen Gutsarchivs der Grafen von der Schulenburg zu Angern zeigt sie exemplarisch, wie adlige Patrimonialgerichte im ausgehenden 17. Jahrhundert Strafprozesse führten, dokumentierten und archivierten.

Patrimoniale Strafgerichtsbarkeit um 1688

Im Gegensatz zu den städtischen Gerichten oder den landesherrlichen Justizorganen unterstanden viele Landbewohner im 17. Jahrhundert der Privatgerichtsbarkeit ihrer Grundherren, den sogenannten Patrimonialgerichten. Diese hatten nicht nur das Recht auf niedere Gerichtsbarkeit (Zivilrecht), sondern vielfach auch die niedere und mittlere Strafgerichtsbarkeit, die sogenannte Blutgerichtsbarkeit (ius gladii), sofern sie vom Landesherrn verliehen war【1】. Die Familie von der Schulenburg besaß ein solches Gericht in Angern seit dem späten Mittelalter, das in den barocken Verwaltungsstrukturen zunehmend systematisiert wurde.

Der Kriminalfall gegen Hans Bierstorpff von 1688 belegt die frühe Strafgerichtsbarkeit im Schloss Angern, die noch vor Einrichtung fester Verhandlungsräume stattfand. Mit der später eingerichteten Gerichtsstube im Ostflügel erhielt diese Praxis einen baulich gefassten Ort. Die schlichte Ausstattung mit Kuppelbett und Rohrstühlen verweist auf ihre Mehrfachfunktion als Verhör-, Aufenthalts- und Strafraum – ein Ausdruck wachsender Institutionalisierung lokaler Herrschaft und Justiz.

Die Akte gegen Hans Bierstorpff

Die auf dem Einband verzeichnete Bezeichnung „Acta Inquisitionalia contra Hans Bierstorpff“ verweist auf ein inquisitorisches Verfahren, das dem Modell der Carolina (1532) folgte – also der Peinlichen Gerichtsordnung Karls V., die Folter, Beweisführung und Verhörregeln erstmals einheitlich kodifizierte【2】. Die Formulierung „in protoscribentis de anno 1688“ signalisiert, dass die Akte offiziell durch einen Gerichtsschreiber („Protokollanten“) angelegt wurde, ein Hinweis auf die Professionalisierung der Strafjustiz selbst im ländlichen Bereich. Besonders bemerkenswert ist die Materialität des Dokuments: Die Akte ist auf vergilbtem, leicht beschädigtem Papier verfasst und weist Randnotizen, Signaturen und Korrekturvermerke auf, darunter das Kürzel „Crim.“ für Criminalia. Eine handschriftliche Notiz in der unteren rechten Ecke erläutert, dass der Fall in dieser Gerichtsbarkeit untersucht und protokolliert worden sei – ein Beleg für die gerichtliche Autonomie des Patrimonialgerichts in Angern.

Rechtliche und soziale Bedeutung

Die Prozessführung gegen Hans Bierstorpff lässt vermuten, dass es sich um eine gravierende Straftat handelte – möglicherweise Diebstahl, Körperverletzung oder ein Kapitalverbrechen. In der Regel wurden Inquisitionsprozesse nur bei Vergehen von hoher sozialer oder rechtlicher Bedeutung geführt. Die Personalunion von lokaler Obrigkeit, Gerichtsherrschaft und Verwaltungsinstanz in den Händen des Gutsherrn ermöglichte eine strenge soziale Kontrolle, die auf Abschreckung und Erhalt der lokalen Ordnung zielte【3】. Solche Akten hatten auch eine gedächtniskulturelle Funktion: Sie wurden dauerhaft im Gutsarchiv aufbewahrt, um bei späteren Streitigkeiten, Erbfolgen oder Auseinandersetzungen mit der landesherrlichen Obrigkeit als Beweis staatlicher (bzw. herrschaftlicher) Gerichtsausübung zu dienen.

Fazit

Die Inquisitionsakte gegen Hans Bierstorpff von 1688 erlaubt exemplarische Einblicke in die Strafgerichtspraxis eines Patrimonialgerichts des mitteldeutschen Adels im ausgehenden 17. Jahrhundert. Sie dokumentiert nicht nur die gerichtliche Autonomie des Hauses von der Schulenburg, sondern auch die allmähliche Verrechtlichung und Schriftlichkeit vormals informeller Herrschafts- und Strafpraktiken. In einer Zeit, in der der Gutsbesitzer zugleich Richter, Ankläger und Vollzugsinstanz war, wurde jede Akte Teil eines Gedächtnisses der Macht, das sich in Archiven wie dem von Angern bis heute erhalten hat.

Quellen

  1. Müller, Markus: Patrimonialgerichtsbarkeit im Alten Reich – Adlige Strafjustiz und ihre Grenzen (1600–1800). Göttingen: V&R unipress, 2011.
  2. Weitzel, Hans: Die Carolina – Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. Stuttgart: Reclam, 1994.
  3. Dethlefs, Norbert: Die Ausstattung ländlicher Adelshäuser in Norddeutschland im 18. Jahrhundert. Hamburg, 2004.
  4. Gutsarchiv Angern, Signatur H 13, Nr. 1228: Acta Inquisitionalia contra Hans Bierstorpff, 1688.
  5. Brückner, Jörg (Hrsg.): Adelsherrschaft und Justiz im mitteldeutschen Raum. Beiträge aus dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Wernigerode, 2017.
  6. Quelle: Bild Zeitung, 25.07.2017
Fritz I. von der Schulenburg (1350-1415) (Wikipedia ) war der nähere Stammvater aller drei Äste der weißen Linie des Hauses von der Schulenburg. Er hat den Übergang der Mark Brandenburg an die Hohenzollern aktiv miterlebt und zeigte sich dabei als ein selbstbewusster Schloßgesessener seiner Zeit und herausragender Vertreter des gemäßigten Teils des märkischen Adels. Etwa 1350 wird er zu Beetzendorf geboren als Sohn von Bernhard V von der Schulenburg und Margarete, geb. von Wedderde . Zu dieser Zeit wird an der Mosel die Burg Eltz erbaut, ist der Schiefe Turm von Pisa fertig und stiftet König Eduard III. von England den Hosenbandorden .
Konsolidierung und Fragmentierung adeligen Besitzes im 14. Jahrhundert. Henning I. von der Schulenburg († 1378) war ein markanter Vertreter der weißen Linie des Geschlechts von der Schulenburg und ist als Knapp[e] auf Beetzendorf und Angern bezeugt. Er war ein jüngerer Sohn Werner V. und trat spätestens 1341 in die urkundlich dokumentierte Familiengeschichte ein, als er seinen älteren Bruder Werner IV. in der Lehnhierarchie nachfolgte. In der Urkunde von 1337 wird er nicht genannt, was nahelegt, dass er zwischen 1337 und 1341 die Mündigkeit erreichte.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen.
Busso von der Schulenburg (1415–1474) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Bernhard und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen. Er wurde somit der Begründer des älteren Zweigs der Familie von der Schulenburg in Angern.
Matthias I von der Schulenburg (1410–1479) wurde im Jahr 1448 gemeinsam mit seinen Brüdern Busso und Bernhard durch einen Lehnbrief von Erzbischof Friedrich von Magdeburg zu einem rechten männlichen Lehen mit der Herrschaft Angern belehnt und begründete den jüngeren Zweig , der den Burghof in Angern besaß. Er war ein bedeutender kurbrandenburgischer Rat, Landeshauptmann der Altmark , Ritter und Herr auf Beetzendorf sowie Pfandinhaber von Altenhausen .
Bernhard XI. von der Schulenburg († 1500 ) war der Sohn des Stammvaters des jüngeren Zweigs Matthias I. Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Matthias III. von der Schulenburg (* 1506, † 1542 ), gefallen in den Türkenkriegen vor Pest ) war der Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte den jüngeren Zweig der weißen Linie fort.
Die acht Söhne des Matthias III. von der Schulenburg und Margarethe von der Lühe († 1525), die das Erwachsenenalter erreichten, zeigten bis auf den jüngsten eine ausgeprägte Neigung zum Soldatenstand und nahmen an Kriegszügen teil, aus denen drei nicht zurückkehrten. Der älteste Sohn, Jakob II. (*25.03.1515 in Beetzendorf , †1576 in Magdeburg ), ist neben Fritz VIII. der zweite große Söldnerführer , den das Schulenburg'sche Geschlecht in dieser Epoche hervorgebracht hat.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg .
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität. Wie sein älterer Bruder studierte er an der Universität Helmstedt, einer der führenden Bildungsstätten für den protestantischen Adel Norddeutschlands.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg.
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) – Herr auf Angern, Kehnert mit Cobbel, Schricke und Falkenburg war der jüngere Sohn von Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) und Catharina Schenk von Flechtingen. Er studierte an der Universität Helmstedt , einer der führenden Bildungsstätten des 17. Jahrhunderts. Sein Studium legt nahe, dass er sich früh auf Verwaltungs- und Rechtsfragen spezialisierte, um die weitläufigen und durch Kriegswirren belasteten Güter der Familie effizient zu führen.
Alexander Friedrich Christoph ( 05.08.1720 – 19.09.1801 ) ist Sohn des Heinrich Hartwig I. (Oberst auf Angern, Wenddorf und Bülitz). Sein Oheim Christoph Daniel setzte ihm im Testament das Gut Krüssau als ein Majorat aus. Im Kodizill 1763 wurde dies jedoch dahingehend geändert, dass er Angern als Majorat bekommen sollte, wenn er den österreichischen Dienst verließe und von seinem Landesherrn König Friedrich II. wegen dieses Fehlers Verzeihung erhielte.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum . Nach seiner frühen militärischen Ausbildung diente Schulenburg zunächst in brandenburgischen Regimentern und trat später in die sardinisch-savoyische Armee ein, wo er bis zum General der Infanterie aufstieg. Seine militärischen Verdienste zeigten sich unter anderem in den Feldzügen in Italien und der erfolgreichen Verteidigung der Festung Pizzighettone . Parallel dazu wurde er als Gesandter des preußischen Hofes entsandt – etwa nach Warschau –, wo er diplomatisches Geschick mit militärischer Expertise verband.
Die Familiengeschichte des Hauses Angern nimmt seinen weiteren Lauf mit den Söhnen Henning Christophs v.d. Schulenburg : Heinrich Hartwig I (* 23.09.1677 auf Angern, nach anderen Quellen Staßfurth; † 17.06.1734 auf Angern) und Christoph Daniel I . Beide traten 1700 in den Dienst des Herzogs von Savoyen - dem Regiment , dessen Chef damals noch Matthias Johann v.d. Schulenburg war. Heinrich Hartwig verließ diesen als Hauptmann nach zwei Jahren und ließ sich in Angern nieder.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg; † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg wurde am 4. August 1968 in Frankfurt am Main geboren. Er ist Sohn von Kuno Wilhelm Christoph Daniel (1923-1987) und Jutta, geb. v. Franocis. Er führt die lange Tradition seiner Familie fort, die seit fast 500 Jahren in Angern verwurzelt ist, und engagiert sich aktiv für die Bewirtschaftung der wieder eingerichteten Forstbetriebs sowie die Rekonstruktion und Erhaltung des Schlosses und des Parks.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.