Schulenburg Familie in Angern
Das Geschlecht von der Schulenburg zählt zu den älteren Adelsfamilien Norddeutschlands und ist seit dem 13. Jahrhundert urkundlich belegt

Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, † 1763 ebenda) gehört zu den vergleichsweise gut dokumentierten Mitgliedern des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Seine überlieferten Bauanweisungen, Gerichtsakten und die von ihm verfassten "Mémoires" erlauben einen tiefen Einblick in das Verwaltungshandeln, die Herrschaftspraxis und das Repräsentationsverständnis eines landesherrlichen Gutsherrn dieser Zeit. Als königlich sardischer General, Diplomat in Turin, Gutsherr und Bauherr verband er militärische Disziplin, juristische Akribie und administrative Steuerung zu einem komplexen Herrschaftssystem, das gleichermaßen auf Repräsentation, Kontrolle und symbolischer Ordnung beruhte. Sein Lebensweg steht beispielhaft für den homo militaris et politicus des aufgeklärten Absolutismus – gebildet, konfliktbereit, machtbewusst und von rationaler Gestaltungsenergie getragen.

Bildungskanon und strategisches Selbstverständnis: Die überlieferte Bibliothek Christoph Daniel ist mehr als Ausdruck gelehrter Sammelleidenschaft – sie dokumentiert eine bewusst kuratierte Auswahl militärischer, juristischer und politischer Literatur, die seine Rolle als homo militaris et politicus intellektuell fundiert. Werke von Caesar, Grotius, Vauban und Amelot de La Houssaye spiegeln ein Bildungsideal wider, das strategische Urteilskraft, staatsrechtliche Systematik und moralische Verantwortung miteinander verknüpft. Der auffällige Bezug zu Lektüreempfehlungen wie der „Soldaten-Bibliothek“ von Johann Tobias Wagner zeigt, dass Schulenburg sich nicht nur als standesbewusster Gutsherr, sondern als rational gebildeter Verantwortungsträger im Sinne eines frühaufklärerischen Amtsadels verstand. Seine Bibliothek war Instrument herrschaftlicher Praxis – funktional, legitimierend und Teil eines umfassenden Ordnungs- und Gestaltungskonzepts.

Nach der Rückkehr aus dem Militärdienst nutzte Christoph Daniel seine umfassenden finanziellen Ressourcen und politische Vernetzung, um das zersplitterte Gut Angern durch gezielte Ankäufe zwischen 1734 und 1738 wieder in eine Hand zu bringen. Noch zu Lebzeiten errichtete er 1762 ein Fideikommiss, das den Gutsbesitz dauerhaft binden sollte. Die Rückgewinnung und Neugestaltung des Guts Angern ab 1734 war dabei nicht nur eine wirtschaftliche oder genealogische Maßnahme, sondern Ausdruck eines übergeordneten Gestaltungswillens. In seinem "Pro Memoria" zum Bau des Schlosses von 1734 sowie dem "Pro Memoria" zur Anlage des Parks entwirft Schulenburg ein durchdachtes Gesamtprogramm, das weit über reine Bauplanung hinausgeht: Infrastruktur, Raumdisposition, Materialnutzung, Wohnvergabe und Rechtsdurchsetzung werden bis ins Detail geregelt. Die Sprache ist klar normierend, die Perspektive strategisch. Selbst Personalverfügbarkeit, saisonale Abläufe und farbliche Gestaltungen fließen in seine Kalkulation ein. Die Überlegungen zur Sichtbarkeit von Ordnung, zur sozialen Differenzierung innerhalb des Personals sowie zur nachhaltigen Wiederverwendung von Baumaterialien belegen seine administrative Voraussicht und sein wirtschaftliches Verantwortungsgefühl.

Die Sprache Christoph Daniels ist geprägt von normativer Klarheit, militärischer Strenge und pragmatischer Präzision. Die Sprache lässt sich psychologisch als Ausdruck einer hochgradig strukturierten, kontrollorientierten und sachlich-rationalen Persönlichkeit deuten. Ihre imperativische, normierende Form zeugt von einem ausgeprägten Bedürfnis nach Ordnung und Planung – typische Merkmale hoher Gewissenhaftigkeit. Gleichzeitig offenbart sie ein dominanzbetontes Machtmotiv bei geringer emotionaler Expressivität, was auf einen autoritativ-rationalen Führungsstil schließen lässt. Die Anweisungen sind weitgehend sachbezogen und vermeiden emotionale Appelle oder personale Empathie. Daraus lässt sich ein dominanzorientiertes Selbstverständnis ableiten: Schulenburg kommuniziert zur Steuerung von Abläufen, nicht zur Förderung von Beziehungen. Dies entspricht einem klassischen „agentischen“ Persönlichkeitsprofil – zielorientiert, kontrollierend, weniger beziehungsbetont. Die sprachliche Präzision und strategische Klarheit spiegeln zudem einen stark ausgeprägten internen Locus of Control: Schulenburg verstand sich als aktiver Gestalter, nicht als Getriebener der Umstände. Seine Ausdrucksweise diente nicht dem sozialen Ausgleich, sondern der effizienten Steuerung – sie ist damit ein direktes Abbild seines hierarchischen, planvoll-disziplinären Selbstverständnisses.

Gleichzeitig verstand Schulenburg sich auf die symbolischen Aspekte adeliger Ordnung: barocke Sichtachsen, Memorialkultur, patronale Eingriffe in die Alltagsorganisation seiner Bediensteten – etwa bei der gezielten Vergabe von Wohnungen – dienten der Sichtbarmachung von Macht und dynastischer Kontinuität. In seiner Person verbinden sich rationale Effizienz, militärische Strenge und patriarchale Kontrolle zu einer frühmodernen Adelsfigur, die Herrschaft nicht nur behauptete, sondern in jeder Dimension sichtbar gestaltete. Besonders hervorzuheben ist, dass Schulenburg bereits in der Planungsphase seiner Bauten – etwa beim Krug, bei Teichanlagen, beim Torhaus oder bei der Gartenmauer – ästhetische, funktionale und soziale Aspekte gleichrangig berücksichtigte.

Ein zentrales Instrument seiner Macht war dabei die Patrimonialgerichtsbarkeit, die ihm als adligem Grundherrn zustand. Diese Form der privaten Gerichtsbarkeit erachtete er nicht als Formalität, sondern als zentrales Mittel der Herrschaftsausübung: Er ernannte die Gerichtspersonen, setzte Gerichtshalter ein (vgl. Gutsarchiv Angern, Rep. H 13, Nr. 115), überwachte die Rechtsprechung (Nr. 118–119) und nutzte die Gerichte, um seine Interessen direkt gegen seine Untertanen durchzusetzen. In vielen Fällen war er gleichzeitig Kläger, Oberrichter und Vollstrecker. Diese strukturelle Vormachtstellung erklärt die Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen, die nicht nur Ausdruck individueller Konflikte, sondern ein Mittel bewusster Herrschaftsausübung waren.

Konflikte mit der Gemeinde Angern oder der Familie von Alvensleben sind keine Ausnahmen, sondern integraler Bestandteil seines autoritären Herrschaftsverständnisses. Eine Vielzahl von Akten im Gutsarchiv Angern (Bestand H 13) dokumentiert, dass Christoph Daniel in zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit benachbarten Gemeinden und Adelsfamilien verwickelt war. Insbesondere die Gemeinde Angern geriet häufig mit dem Gutsherrn aneinander. So klagte sie 1745 gegen von der Schulenburg wegen der sogenannten Pertinenzien (Gutsarchiv Angern, Rep. H 13, Nr. 36), woraufhin eine Kette von Prozessen folgte, die von Weiderechten, der Nutzung von Wegen, der Verweigerung von Baudiensten bis hin zur Beschwerde über Amtshandlungen des Oberamtmanns Croon reichte (u.a. Gutsarchiv Angern, Rep. H 13, Nr. 38, 39, 275–281). Christoph Daniel verteidigte in all diesen Fällen mit Nachdruck die herrschaftliche Verfügungsgewalt über Land, Wege und Dienstleistungen seiner Untertanen. Dass er dabei nicht selten die Untertanen kollektiv verklagte, zeugt von einem autoritären Herrschaftsverständnis, das wenig Raum für Partizipation oder gütliche Einigung ließ.

Auch gegenüber Adelsnachbarn zeigte Christoph Daniel eine harte Haltung. So stritt er sich mit den von Alvensleben um Fischereirechte in der alten Elbe (H 13, Nr. 88–90), um Zwangsrechte beim Bierverkauf (H 13, Nr. 43) und um den Wiederkauf des Dorfes Niendorf (H 13, Nr. 47–48). Diese Konflikte zeigen, dass von der Schulenburg bereit war, selbst in traditionellen Standesbeziehungen keine Rücksicht walten zu lassen, wenn es um die Ausweitung oder Verteidigung seiner Rechte ging.

Ein zentraler Akteur in der Bau- und Verwaltungsgeschichte des Schlosses Angern war der Sekretär und spätere Oberamtmann Croon. Der Titel „Oberamtmann“ bezeichnete im 18. Jahrhundert eine leitende Verwaltungs- und Justizposition auf einem adeligen Gut, die typischerweise mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit und der Aufsicht über die Untertanen verbunden war. Ursprünglich mit der Bauaufsicht während der Errichtung der barocken Dreiflügelanlage betraut, erscheint er auch mehrfach in den Gerichtsakten des Gutsarchivs. Diese Akten zeugen davon, dass Croon nicht nur für administrative Aufgaben verantwortlich war, sondern auch eine aktive Rolle in der Ausübung der Patrimonialgerichtsbarkeit spielte.

In der Summe erscheint Christoph Daniel von der Schulenburg als paradigmatische Gestalt des aufgeklärten, jedoch hierarchisch denkenden Landadels: nicht partizipativ, aber weitsichtig; nicht reformerisch, aber modern im Sinne funktionaler Steuerung. Seine Verbindung von Ordnungssinn, strategischer Weitsicht und autoritärer Durchsetzungskraft macht ihn zu einer vielschichtigen Figur adliger Selbstbehauptung im 18. Jahrhundert – an der Schnittstelle von barocker Repräsentation und frühmoderner Verwaltungskultur. Christoph Daniel von der Schulenburg bleibt somit nicht nur als Bauherr und Stifter des Fideikommisses in Erinnerung, sondern auch als streitbarer Machtmensch, der mit juristischer Akribie, rationalem Planungssinn und patriarchaler Strenge seine Herrschaft sicht- und dauerhaft formte. Diese Seite seines Wirkens ist ein Schlüssel zum Verständnis der adligen Gutsherrschaft im 18. Jahrhundert – zwischen Ordnung, Ökonomie und Symbolpolitik.

Fritz I. von der Schulenburg (1350–1415) war der gemeinsame Stammvater aller drei Hauptlinien des sogenannten weißen Stamms des Hauses von der Schulenburg. Seine Lebenszeit fällt in eine Epoche tiefgreifender politischer und gesellschaftlicher Umbrüche im deutsch-römischen Reich.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen belehnt.
Ritter, kurbrandenburgischer Rat, Stiftshauptmann des Erzstifts Magdeburg, Begründer des älteren Angerner Zweigs. Busso I. entstammte der weißen Linie der Familie von der Schulenburg und war der älteste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (* um 1350, † 1415). Er wurde am 12. April 1414 noch als unmündig erwähnt, galt aber bereits am 15. April 1415 als mündig und war ab 6. August 1424 urkundlich als Ritter belegt. Sein Geburtsjahr lässt sich daher mit einiger Sicherheit auf um 1396 datieren.
Begründer der jüngeren Linie des weißen Stammes – Landeshauptmann der Altmark. Matthias I von der Schulenburg (geb. spätestens 1405 – † zwischen Februar und November 1477) war der jüngste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (Nr. 56).
Bernhard XI. von der Schulenburg (*1475, † vor dem 15. Mai 1502) war ein altmärkischer Adliger des ausgehenden 15. Jahrhunderts und der bedeutendste Vertreter der jüngeren Linie des sogenannten weißen Stammes der Familie von der Schulenburg. Er war der älteste überlebende Sohn des Landeshauptmanns Matthias I. († um 1477) und der Anna von Alvensleben . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Erbe des Ritterguts Angern, kaiserlicher Offizier und Begründer der Angerner Stammlinie. Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg (*5.8.1720, †1801) war der vierte Sohn Heinrich Hartwig I. Er trat das erstmals unter seinem Onkel Christoph Daniel auf die jüngeren Linie vereinigte Rittergut als Majorat an, das durch das Fideikommiss von 1762 gesichert worden war.
Ein früher Reformator, streitbarer Landadliger und Kriegsteilnehmer im Zeitalter der Konfessionalisierung. Als Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg und Enkel von Matthias I , des langjährigen Landeshauptmanns der Altmark, war er ein direkter Erbe der um 1485 befestigten Stellung in Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte die jüngere Linie des weißen Stamms fort.
Jakob II. von der Schulenburg (*25.03.1515 in Beetzendorf, †1576 in Magdeburg). Leben, Kriegslaufbahn und Besitzpolitik eines altmärkischen Söldnerführers. Jakob II. zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des altmärkischen Adels im 16. Jahrhundert.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) (Nr. 312 in der Stammtafel) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg . Am 29.09.1577 heiratete Daniel I. Ehrengard von Alten aus dem Hause Wilkenburg (* um 1556, † nach 1611). Aus dieser Verbindung gingen fünf Kinder hervor.
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg .
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) war Sohn von Henning III. von der Schulenburg und übernahm nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) ein schwer verwüstetes und verschuldetes Erbe auf den Gütern Angern, Kehnert und Schricke. Die Verwüstungen dieses langen Konflikts hatten nicht nur das Land, sondern auch die wirtschaftliche und soziale Struktur Brandenburg‑Preußens nachhaltig erschüttert. In den Jahren nach 1648 begann ein langwieriger Wiederaufbauprozess, der von der Notwendigkeit geprägt war, feudale Strukturen aufzubrechen und zentralisierte, absolutistisch geprägte Verwaltungsinstitutionen zu etablieren – Entwicklungen, die auch den Grundstein für den späteren Aufstieg des preußischen Staates legten.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) wurde geboren inmitten einer Epoche dynastischer Spannungen im Heiligen Römischen Reich. Er zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum .
Der letzte Erbe der alten Linie Angern. Heinrich Hartwig I. von der Schulenburg, Sohn von Henning Christoph , war der letzte bedeutende Vertreter der älteren Linie auf dem Rittergut Angern, ehe dieses durch seinen Bruder Christoph Daniel vollständig in der jüngeren Linie des weißen Stammes zusammengeführt wurde. Nach dem frühen Tod seines Vaters trat Heinrich Hartwig als Erbe des Burghofs hervor und bemühte sich in schwieriger Zeit um die wirtschaftliche Konsolidierung des Besitzes. Seine Rolle als Gutsherr, seine Teilnahme am savoyischen Militärdienst sowie seine familiären Verbindungen dokumentieren exemplarisch die Lebensrealität eines altmärkischen Adligen im Übergang vom Dreißigjährigen Krieg zur barocken Neuordnung der Gutswirtschaft.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 2.1.1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning, die ihm ihr Tagebuch gewidmet hat. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg, † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.