Schulenburg Familie in Angern
Das Geschlecht von der Schulenburg zählt zu den älteren Adelsfamilien Norddeutschlands und ist seit dem 13. Jahrhundert urkundlich belegt

Die Aufspaltung des weißen Stammes derer von der Schulenburg und ihre territorial-politische Entwicklung (15.–18. Jahrhundert). Im Verlauf des 14. Jahrhunderts kam es innerhalb der Familie von der Schulenburg zu einer grundlegenden genealogischen Aufspaltung in der Altmark. Dietrich II., der zwischen 1304 und 1340 nachweisbar ist, begründete den sogenannten schwarze Stamm, während sein jüngerer Bruder Bernhard I., der nach 1340 noch lebte, als Stammvater des weißen Stamms gilt. Beide Stämme entwickelten sich in den folgenden Jahrhunderten weiter, wobei sich innerhalb des weißen Stamms eine differenzierte Gliederung in Linien, Äste und Zweige herausbildete – ein typisches Phänomen dynastischer Differenzierung im niederen Adel des spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Mitteleuropa. Die genealogische Entwicklung des weißen Stamms der Familie von der Schulenburg in Angern lässt sich in drei Hauptlinien gliedern:

  • Die ältere Linie, begründet durch Busso I, erhielt 1448 den Besitz Vergunst. Diese Linie erlebte im 16. und 17. Jahrhundert eine starke Expansion bevor er durch Krieg und Überschuldung im Mannesstamm erlosch. Besonders prägend war Busso VI (†1601), dessen Sohn Hans XII 1605 den durch Verschuldung verlorenen Besitz zurück kaufte. Der Zweig endete mit dem Tod Kaspar Ernsts (†1657).

  • Die mittlere Linie, begründet durch Bernhard VIII, war mit dem sogenannten Alten Hof belehnt. Bereits 1561 wurde der Besitz durch Christoph III veräußert – je zur Hälfte an Busso VI (ältere Linie) und Jakob II (jüngere Linie). Damit erlosch dieser Zweig frühzeitig als eigenständiger Besitzträger.

  • Die jüngere Linie, begründet durch Matthias I, erhielt 1448 den Burghof in Angern. Seine Nachkommen führten die Linie bis ins 18. Jahrhundert fort, mit Vertretern wie Daniel I (Fideikommiss 1567), Henning III (Dreißigjähriger Krieg) und Heinrich XI (Wiederherstellung nach 1631). Aus dieser Linie gingen drei Zweige hervor, von denen Christoph Daniel (*1679, †1763) den zersplitterten Besitz aller drei Hauptlinien zurück erwarb, das barocke Schloss errichtete und 1762 ein neues Fideikommiss stiftete.

Damit konsolidierte sich der Besitz auf die jüngere Linie alleine und wurde über Alexander Friedrich Christoph (*1720, †1801), Edo (*1816, †1904) und Fritz (*1843, †1921) und Sigurd bis zur Enteignung 1945 in der Familie gehalten. Mit dem Rückkauf 1997 durch den Enkel Alexander Graf v.d. Schulenburg wurde die Verbindung zum historischen Besitz wiederhergestellt.

Im Detail

Der markante Ausgangspunkt dieser Entwicklung liegt in der Generation der drei Söhne des Ritters Fritz I von der Schulenburg (*1350, †1415). Busso I., Bernhard VIII. und Matthias I. Die drei Brüder traten in den Dienst des Erzbischofs, den die schulenburgische Sippe noch vor wenigen Jahren erbittert bekämpft hatte, und erhielten an Stelle der vereinbarten Besoldung am 28. April 1438 einen Freihof und fünf Hufen Landes zu Barleben als Gesamthänder zu erblichem Lehen. Von da an mehrte sich der Besitz der Brüder im Erzstift rasch.

Am 20. und 22. August 1448 wurden die drei Brüder durch Lehnbrief des Erzbischofs Friedrich von Magdeburg mit der Herrschaft Angern zu rechten männlichen Lehen beliehen. Die Gesamthandsbelehnung war zunächst auf den weißen Stamm bzw. dessen jüngere Linie beschränkt, und der Familienverband der v. der Schulenburg setzte alles daran, sie nachträglich auf das Gesamtgeschlecht auszudehnen, was am 30. November 1567 schließlich gelang. Bereits die ersten brandenburgischen Lehnbriefe - über Apenburg 1351, über Beetzendorf und Apenburg 1363 - waren für das Gesamtgeschlecht, d.h. alle damals lebenden Vettern und ihre rechten männlichen Erben ausgestellt. 

Gemeinsamer Ursprung und frühe Kooperation

Trotz der späteren Zersplitterung lassen sich im 15. Jahrhundert zunächst starke gemeinschaftliche Bindungen der drei Brüder feststellen. Gemeinsam traten sie in den Dienst des Erzbischofs von Magdeburg und erhielten von diesem 1438 das Lehen Barleben und 1448 das strategisch bedeutende Gut Angern in der Altmark. Diese Belehnungen markieren nicht nur den Eintritt des weißen Stammes in den politischen Orbit des Erzstifts Magdeburg, sondern auch einen Wendepunkt in der Geschichte der Familie, die bis dahin mit der Landeskirche teils verfeindet gewesen war. In dieser Phase war die Brüderkooperation eng: Alle drei wurden 1443 Mitglieder des prestigeträchtigen Schwanenordens, eines ritterlich-höfischen Netzwerks, das dem sozialen Aufstieg diente. Die Brüder agierten weitgehend als Gesamthänder, was dem damaligen Lehensrecht entsprach und die rechtliche Grundlage für ihre gemeinsamen Besitz- und Machtansprüche bildete.

Territoriale Teilung und genealogische Differenzierung

Doch bereits kurz nach der Belehnung mit Angern ist eine erste faktische Aufteilung des Besitzes greifbar. Die Brüder scheinen – analog zur Teilung von Beetzendorf – auch das Gut Angern früh unter sich aufgeteilt zu haben. Diese Fragmentierung begünstigte die Entstehung dreier genealogischer Linien:

  • Die ältere Linie unter Busso I (Nr. 68) besaß u. a. Anteile an Beetzendorf und Angern-Vergunst und erwarb später Osterwohle und Hehlen.
  • Die mittlere Linie unter Bernhard VIII blieb zunächst ohne Anteil an Angern oder Beetzendorf, erhielt später den Alten Hof in Angern und etablierte sich auf Gütern wie Reinsdorf, Schochwitz und Erdeborn.
  • Die jüngere Linie unter Matthias I (*1410, †1479) (Nr. 76) begründete ihren Schwerpunkt auf Burg Angern und Altenhausen, mit späteren Abzweigungen u. a. nach Emden und Burgscheidungen. Aus dieser Linie gingen die drei Zweige des Hauses Angern hervor. 

Diese genealogische Aufspaltung hatte tiefgreifende Folgen für die Besitzstruktur und die strategische Ausrichtung der Familie. Während die Brüder zu Beginn als politisch geeinte Gruppe auftraten, differenzierte sich die Familie im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts zunehmend in territorial getrennte Herrschaftseinheiten.

Die ältere Linie (Gut Vergunst)

Der sogenannte ältere Linie des weißen Stammes der Familie von der Schulenburg wird begründet von Busso I (Nr. 68). Er war am 12. April 1414 noch unmündig und am 15. April 1415 mündig, er dürfte also um 1396 geboren sein. Seit 6.8.1424 erscheint er als Ritter. Durch seine um diese Zeit geschlossene Ehe mit Ilse von Oberg, Tochter des Pfandinhabers von Altenhausen, wurden Beziehungen zum Erzstift Magdeburg geknüpft. Sein Sohn Busso II (*1469, †1508) besaß das Gut Vergunst, hinzu kam bis 1560 die magdeburgische Pfandschaft Sandau. 

Im 16. Jahrhundert kam es zu einer zunehmenden Verzweigung dieses Familienzweigs. Besonders bedeutsam war die Linie des Hans VIII, dessen Söhne Kaspar III und Hans IX die Häuser Polleben und Burgörner in der Grafschaft Mansfeld gründeten. Diese Linien starben jedoch bereits in den Jahren 1631 bzw. 1633 aus, und die entsprechenden Güter gingen im Zuge des Dreißigjährigen Krieges verloren.

Die auf Angern verbliebenen Söhne von Hans VIII teilten sich um 1560 den väterlichen Anteil so, dass Busso VI (Nr. 242) einen Anteil an Angern-Vergunst, Fritz IX (Nr. 249) das angernsche Vorwerk Ütz erhielt, das sich zu einem selbstständigen Gut entwickelte. Busso VI erwarb 1558/61 die Hälfte des Anteils der mittleren Linie des weißen Stammes an Angern auf Wiederkauf und veräußerte 1562 seinen Anteil an Beetzendorf an Christoph V und Wedige I. Busso VI. von der Schulenburg (†1601) und sein Sohn Hans XII. († 1625) galten bis in das frühe 17. Jahrhundert als primäre Besitzträger von Gut Vergunst. Bereits unter Busso VI. kam es jedoch zu einer existenzbedrohenden finanziellen Schieflage: Ein Konkursverfahren führte zur vorübergehenden Veräußerung von fünf Achteln des Gutes an Gläubiger. Erst Hans XII. konnte im Jahr 1605 im Rahmen eines Vergleichs die Rückführung dieser Anteile erreichen und den Besitz formal konsolidieren. Allerdings starben seine männlichen Nachkommen frühzeitig, sodass die Linie im Mannesstamm ausstarb. In der Folge entbrannte ein langwieriger Erbschaftsstreit, bei dem insbesondere die Abgrenzung zwischen Allodial- und Lehensgütern rechtlich umstritten war. Erst 1667 gelang eine abschließende Beilegung der Auseinandersetzungen. Das Aussterben dieser Linie markierte nicht nur den Verlust eines angestammten Besitzträgers, sondern auch einen tiefen Einschnitt in der genealogischen und wirtschaftlichen Kontinuität der Schulenburgschen Gutsverwaltung in Angern.

Der Mannesstamm des ältestens Sohns von Busso II, nämlich die von Busso IV (†1564) (Nr. 164), erlosch mit seinem gleichnamigen Enkel (Nr. 381) auf Wolterslage 1564, der Mannesstamm seines jüngsten Sohns Christoph II erlosch im Jahr 1654 mit Werner XX, nachdem zwei seiner Söhne 1641 kurz hintereinander gefallen waren. Werner XX erlebte 1626 die Zerstörung seines Hofes in Angern-Vergunst durch Wallensteins Truppen. Er ist zugleich der Erbauer des später sogenannten „Werners Hofs“ in Beetzendorf. Nach seinem Tod war der gesamte Besitz stark überschuldet. Durch zwei Vergleiche mit seinen Töchtern in den Jahren 1662 und 1665, die offenbar zu den Hauptgläubigern gehörten, konnte ein Konkurs abgewendet werden. Drei Jahre später starb mit Kaspar Ernst (†auf Ütz) der letzte männliche Nachkomme dieser Linie. Er vereinigte in seiner Person nochmals den gesamten Lehensbesitz des Busso-II-Astes, darunter Ütz, Angern-Vergunst, Teile von Beetzendorf, Ramstedt und Althansensteil. Doch auch dieser Besitz war faktisch nicht mehr nutzbar, da er weitgehend in den Händen von Gläubigern lag. Erst nach langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen gelang es Friedrich Achaz, einem entfernten Vetter und letzten Erben der älteren Linie des weißen Stammes, die zerfallene Besitzstruktur neu zu ordnen. Damit endete dieser bedeutende Ast der Familie im Mannesstamm – ein Schicksal, das exemplarisch für viele Adelsfamilien der frühen Neuzeit steht, die durch Krieg, Überschuldung und Erbteilungen in existentielle Krisen gerieten.

Die Quelle Rep. H Angern Nr. 271 dokumentiert einen Vergleich zwischen dem „kurzen“ und „langen“ Busse von der Schulenburg- gemeint sind Busso von der Schulenburg (Nr. 349 im Stammbuch) und  Busso VI. von der Schulenburg (†1601, Nr. 242) und der Dorfgemeinde Angern. Der Vertrag regelt 1563 umfassend bäuerliche Pflichten, Abgaben und Dienste und gibt damit exemplarisch Einblick in die Herrschaftsverhältnisse der Altmark im Übergang zur Frühneuzeit. Zugleich zeigt die Quelle die Rolle der Obrigkeit als vermittelnde Instanz und dokumentiert den Wandel von feudaler Bindung zu regelbasierter Gutsherrschaft.

Die mittlere Linie (Der alte Hof)

Die mittlere Linie der Familie von der Schulenburg, begründet durch Bernhard VIII von der Schulenburg (*1424, †1470) erhielt nach Einigung mit seinen Brüdern den sogenannten Alten Hof unmittelbar neben der Kirche in Angern. Im Gegensatz zum älteren (Vergunst) und jüngeren (Burghof) Zweig blieb dieser Besitz räumlich enger mit dem Dorfkern verbunden. Bereits im Verlauf des 16. Jahrhunderts geriet der mittlere Zweig mit dem Sohn Bernhards X - Christoph III (Nr. 170) - bedingt durch Darlehens- und Pfandgeschäfte mit dem Herzog Heinrich dem Jüngeren von Braunschweig-Wolfenbüttel zunehmend unter wirtschaftlichen Druck und verlor nach und nach an Bedeutung. Ein entscheidender Wendepunkt war der 29. Juli 1561, in dem Christoph III. seinen Besitz am Alten Hof in Angern in zwei Teilen veräußerte: Die eine Hälfte ging an Busso VI und somit an die ältere Linie (Gut Vergunst), die andere an Jakob II. (Nr. 294) und somit an die jüngere Linie (Burghof). Mit dieser Transaktion erlosch der mittlere Zweig als eigenständiger Besitzträger innerhalb der Familie und wurde faktisch in die beiden benachbarten Linien eingegliedert.

Die jüngere Linie (Burghof)

Die jüngere Linie der Familie von der Schulenburg beginnt mit Matthias I. von der Schulenburg (*1410, †1479, Nr. 76), der durch die Besitzteilung von 1448 den Burghof Angern als magdeburgisches Lehen erhielt. Dies markierte den Start einer über fünf Jahrhunderte währenden Präsenz dieser Linie in der Altmark .

Sein Sohn, Bernhard XI (*1475, ca. †1500, Nr. 113) trat als Lehnsträger des Burghofs Angern hervor. Ihm fiel neben dem Burghof in Angern auch Besitz in Altenhausen und Beetzendorf zu. Urkundlich belegt ist sein Tod vor dem 15. Mai 1502. In den erhaltenen Archivalien erscheint er als Teilhaber an einem strukturierten Güterverbund, der bereits um 1500 auf mehrere Linien verzweigt war. Konkrete politische oder militärische Ämter sind nicht überliefert, wohl aber seine Rolle im Übergang von der Gründergeneration zur konsolidierten zweiten Generation der jüngeren Linie des weißen Stammes.

Sein Sohn, Matthias III von der Schulenburg (*1506, †1542, Nr. 161) lebte in die Frühphase der Reformation in der Altmark. Er starb 1542 während eines Feldzugs in Ungarn. Diese Angabe verweist auf seine Teilnahme an den habsburgisch-osmanischen Konflikten, womit er zu den ersten Vertretern der Familie gehört, die in überregionalen Kriegszügen des 16. Jahrhunderts aktiv waren. 

Dezentralisierung durch Einzelerwerbungen: Zahlreiche Einzelerwerbungen wie Altenhausen (1485), Osterwohle (1499), Hehlen (1570) oder Schochwitz (1573) zeugen von der wachsenden Selbstständigkeit einzelner Linien und Äste. Diese Dezentralisierung wurde durch Erbteilungen, Verkäufe und das Ausscheiden ganzer Linien aus dem Mitbesitz an zentralen Stammgütern wie Beetzendorf oder Angern weiter forciert. Während also die formale Belehnung oft weiterhin in Gesamthand erfolgte – etwa bei Angern – erodierte die faktische Einheit des weißen Stammes zunehmend. Besitzrechte wurden intern übertragen oder an verwandte Linien verkauft, was zu einem komplexen Geflecht überlappender Herrschafts- und Besitzverhältnisse führte.

Daniel I von der Schulenburg (*1538, †1594, Nr. 312) war Sohn von Matthias III und lebte von 1538 bis 1594. Im Jahr 1577 heiratete er Ehrengard von Alten. Im Umfeld seiner Generation wurde 1567 ein Fideikommiss begründet, wodurch der Besitz rechtlich als unveräußerlich und familiengebunden fixiert wurde. Daniel I gehört damit zur ersten Generation, deren Besitzstand institutionell gegen Aufteilung gesichert wurde. Weitere Ämter oder Bautätigkeiten sind in der Quelle nicht genannt.

Kurz vor dem Dreißigjährigen Krieg erlebte der weiße Stamm seine größte Ausdehnung: Die ältere Linie war u. a. auf Osterwohle, Hehlen und Angern-Vergunst vertreten; die mittlere Linie auf Reinsdorf, Schochwitz und Erdeborn; die jüngere Linie auf Altenhausen, Emden und Burg Angern. Doch dieser Höhepunkt markierte auch den Wendepunkt.

Henning III (*1587, †1637; Nr. 440) war jüngster Sohn von Daniel I und übernahm nach dessen Tod den Burghof in Angern. In seine Amtszeit fiel der Dreißigjährige Krieg, in dem das Gut schwer getroffen wurde: 1626 wurde Gut Vergunst (das der älteren Linie gehörte) von Truppen Wallensteins zerstört, 1631 wurde die Burg Angern niedergebrannt. Henning III verblieb trotz der Katastrophen auf der Burg, nahm sogar Angehörige aus Altenhausen auf und bemühte sich um erste Wiederherstellungen. Möglicherweise wurden die 4 Keller weiter genutzt (vgl. Befunde A1, A2, G1 bis G6) und Anbauten an der Ringmauer vorgenommen (vgl. Befunde E5 und E6). Er war mit Elisabeth von Alvensleben verheiratet und hinterließ bei seinem Tod 1637 den stark beschädigten Besitz seinem minderjährigen Sohn Heinrich XI.

Heinrich XI (*1621, †1691; Nr. 627) war der einzige überlebende Sohn von Henning III. und trat im Jahr 1637, im Alter von nur 16 Jahren, das schwer beschädigte väterliche Erbe in Angern an. Das Rittergut mit dem Burghof war durch Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg 1631 weitgehend niedergebrannt worden. Das zugehörige Dorf war nahezu entvölkert; die Hofwirtschaft lag brach. Die Ausgangslage war kritisch, sowohl ökonomisch als auch strukturell. In dieser prekären Situation begann Heinrich XI. mit der schrittweisen Wiederherstellung des Gutsbetriebs. Er war kein Bauherr im repräsentativen Sinne, kein Offizier oder Amtsträger, und trat auch politisch nicht hervor. Seine historische Leistung bestand vielmehr in der ruhigen Beharrlichkeit, mit der er den Restbesitz sicherte, die Kontinuität des Lehensverhältnisses zum Erzstift Magdeburg aufrechterhielt und damit die Grundlage für den Fortbestand des Hauses Angern schuf. Die Nachkommen Heinrichs XI. bildeten die letzte Generation, die das Rittergut Angern noch undivisiert in direkter Linie führte. In einer Zeit des politischen Umbruchs und territorialer Reorganisation innerhalb des Heiligen Römischen Reiches behauptete er die Stellung seiner Familie – nicht durch Glanz, sondern durch Durchhaltevermögen.

Besondere Bedeutung gewann Heinrichs Nachkommenschaft: Sieben der acht überlebenden Söhne schlugen eine militärische Laufbahn ein, davon fünf als Berufssoldaten, überwiegend in brandenburgischen, braunschweigischen oder savoyischen Diensten. Diese Orientierung war nicht nur Folge fehlender Alternativen, sondern auch Ausdruck der wachsenden Rolle des Adels als Offiziersstand im frühabsolutistischen Staatswesen. Der Eintritt in fremde Dienste – etwa beim Herzog von Braunschweig oder in italienischen Territorien – eröffnete nichtvermögenden Adelssöhnen neue Aufstiegsmöglichkeiten. In dieser Generation militärischer Karrieren ragte besonders Levin Friedrich I. (Nr. 765), der jüngste dokumentierte Sohn Heinrichs XI., heraus. Er wurde zu einer der markantesten Figuren des gesamten Hauses, zeichnete sich durch seine Rolle in der Verteidigung von Turin (1706) und später durch den Erwerb von Burgscheidungen aus, das er zu einem eigenen Fideikommiss ausbaute. Die strukturellen Grundlagen dieses Erfolgs hatte jedoch sein Vater gelegt: durch die Stabilisierung des Angernschen Besitzes, die Durchsetzung im langen Lehensstreit gegen Brandenburg und die disziplinierte, wenn auch bescheidene Verwaltung eines kriegsversehrten Gutshofes.

Begründung der drei Zweige der jüngeren Linie Angern

Trotz schwieriger Ausgangsbedingungen gelang es drei Söhnen Heinrich XI. , die jüngere Linie in drei Zweigen fortzuführen:

  1. Älterer Zweig Angern: Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648/1649, Angern, † 27.12.1683, Staßfurt; Nr. 752) war kurbrandenburgischer Hauptmann unter anderem für Angern und Falkenberg und übernahm als ältester Sohn das väterliche Gut. Er gilt als Begründer des bis ins 19. Jahrhundert fortbestehenden älteren Zweigs Angern. Vermutlich fällt in seine Amtszeit der Neubau des Hauses auf der Turminsel. Verheiratet war er mit Marie Dorothea von Legat. Er starb früh im Alter von nur 34 Jahren, wodurch sein Sohn Heinrich Hartwig das Gut bereits in jungen Jahren übernehmen musste.
  2. Mittlerer Zweig Schricke und Kehnert: Joachim Ludolf von der Schulenburg (* 28.12.1664 Angern, †09.12.1740) (Nr. 762) war zunächst Offizier, später Geheimer Kriegsrat im Kommissariat zu Magdeburg (ab 1719) und wurde 1721 ehrenvoll verabschiedet. Er begründete den später 1815 erloschenen mittleren Zweig der Familie. Verheiratet war er mit Marie Cäcilie Elisabeth von Schwarzkopf. 1716/17 erwarb er das Gut Ütz und verkaufte das Gut Schricke, das 1738 in Konkurs ging. Sein Enkel Franz Karl II (*1738, †1810) ist in der Familiengruft in der Kirche Angern bestattet. 
  3. Jüngerer Zweig: Heinrich XII. von der Schulenburg (*07.02.1668, Angern, †28.01.1702; Nr. 764) erhielt bei der Erbteilung von 1693 eine finanzielle Abfindung in Form eines Lehnskapitals und ließ sich vermutlich in Kehnert nieder. Er war mit Dorothea Emmerentia von Münchhausen verheiratet. Der von ihm begründete jüngere Zweig der Familie erlosch im 19. Jahrhundert.

Der ältere Zweig wird fortgeführt mit Heinrich Hartwig I (*1677, †1734), Sohn von Henning Christoph. Er trat das Erbe des Angerner Burghofs zu Beginn des 18. Jahrhunderts an. Heinrich Hartwig diente zunächst im sardinischen Militärdienst und war als Offizier unter dem Herzog von Savoyen aktiv. Seine Rückkehr nach Angern fiel in eine Phase wachsender finanzieller Schwierigkeiten des Guts. Ausbleibende Einnahmen und Überschuldung führten zur wirtschaftlichen Krise. Nach seinem Tod 1734 wurde das Gut 1736 offiziell für zahlungsunfähig erklärt. Dieses Ereignis markierte das Ende des Besitzes durch die direkte Linie.

Erst sein Bruder Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679, †1763) konnte das Rittergut 1738 aus der Konkursmasse herauslösen und neu ordnen. Als General im Dienste des Königs von Sardinien erwarb er

Vereinigung auf die jüngere Linie: Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679, †1763), der als General in sardischen Diensten ein beträchtliches Vermögen erworben hatte, nutzte seine finanziellen Ressourcen gezielt zur Rückführung der zersplitterten Familiengüter in Angern. Im Jahr 1735 erwarb er zunächst den Burghof sowie die Anteile der Witwe und der Söhne seines Bruders Heinrich Hartwig von der Schulenburg für 34.036⅔ Reichstaler und sicherte sich damit den Besitz des jüngeren Zweigs. Drei Jahre später, 1738, folgte der Ankauf von Gut Vergunst samt dem sogenannten Alt-Hansen’s Teil von Graf Adolf Friedrich von der Schulenburg aus der Beetzendorfer Linie für 50.000 Reichstaler. Durch diese beiden gezielten Erwerbungen vereinte Christoph Daniel drei vormals getrennt geführten Besitzkomplexe – Burghof, Alter Hof und Gut Vergunst, die bereits kurz nach der Belehnung Mitte des 15. Jahrhunderts unter den oben genannten drei Linien aufgeteilt worden waren – unter einer einheitlichen Herrschaft auf die jüngere Linie allein. Um diesen Status dauerhaft zu sichern, stiftete er den vereinigten Besitz im Jahr 1762 testamentarisch als Fideikommiss, wodurch das Schloss und der zugehörige Besitz als unveräußerlicher Familienbesitz dauerhaft gesichert wurden. Dieses juristische Instrument markierte einen grundlegenden Wandel in der Besitzstruktur und ermöglichte eine langfristige dynastische Bindung an die Hauptlinie.

Bereits zwischen 1736 und 1745 ließ Christoph Daiel auf dem Areal der Turminsel das vor 1680 errichtete Herrenhaus durch ein neues dreiflügeliges Schloss im barocken Stil erneuern und integrierte dabei die mittelalterliche Bausubstanz in den Ostflügel (vgl. Befunde F1 bis F4 und G1 bis G6), wobei er die Reste des mittelalterlichen Turms bis auf das Erdgeschoss abtragen ließ (vgl. Befund F1 und F2) (Rundgang). 

Christoph Daniel I von der Schulenburg hatte ursprünglich seinen gleichnamigen Neffen, Christoph Daniel II (*1712; Nr. 1062), den dritten Sohn seines Bruders Heinrich Hartwig I, als Erben des Majorats Angern vorgesehen. Doch am 12. August 1763 setzte er durch ein Kodizill (Testamentsergänzung) diese Entscheidung außer Kraft. Die offiziell genannte Begründung war, Christoph Daniel II sei „zu schwächlich“, um eheliche Nachkommen zu erwarten – ein Argument, das schon Matthias Johann Graf von der Schulenburg 1744 in einem ähnlichen Kontext verwendet hatte. Tatsächlich aber hatte Christoph Daniel II zu diesem Zeitpunkt bereits zwei uneheliche Kinder und lebte in einer nicht standesgemäßen Verbindung, ohne die Absicht, eine standesgemäße Ehe einzugehen. Dies wurde offenbar als Verstoß gegen die dynastischen Erwartungen gewertet, insbesondere im Hinblick auf die Fideikommissordnung, die auf legitimer Erbfolge basierte. Die tatsächliche Ursache für die Enterbung dürfte daher weniger physische Schwäche, sondern vielmehr seine Weigerung zur „ordentlichen Heirat“ gewesen sein.

Infolgedessen ging das Gut Angern an den jüngsten Sohn Heinrich Hartwigs I, Alexander Friedrich Christoph (*1720; Nr. 1065), während das zweite Gut Krüssau an einen Vetter, Heinrich Werner Gottlieb (Nr. 921), übertragen wurde. Christoph Daniel I starb wenige Monate nach diesem Kodizill im Jahr 1763. Die Erbregelung markierte einen entscheidenden Wendepunkt in der Familiengeschichte, da sie nicht nur die Besitzverhältnisse, sondern auch die Rangfolge innerhalb der Linie Angern neu definierte.

Alexander Friedrich Christoph Graf v.d. Schulenburg (*1720, †1801) war der Neffe und Erbe des kinderlosen Christoph Daniel von der Schulenburg. Alexander wurde im Jahr 1753 aufgrund seiner militärischen Verdienste in den preußischen Grafenstand erhoben. Er trat das Gut als Majorat an, das durch das Fideikommiss von 1762 gesichert worden war. Während seiner Amtszeit wurden die Wirtschaftsgebäude erweitert und der barocke Gutskomplex funktional ausgebaut. 

Sein Sohn Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (*1769, †1821) war preußischer Verwaltungsbeamter, Landrat und ab 1816 Chefpräsident der Regierung in Magdeburg. Er reformierte die Landwirtschaft auf Gut Angern, ordnete das Majorat rechtlich durch ein Inventar und lehnte den Dienst im Königreich Westfalen ab. Während der Befreiungskriege organisierte er die Landwehr der Altmark und erhielt dafür das Eiserne Kreuz.

Edo Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (*1816, †1904) war ältester Sohn von Friedrich Christoph Alexander und verwaltete das Gut Angern im 19. Jahrhundert. Er war Jurist, Landrat des Kreises Wolmirstedt (*1852, †1869) und Mitglied des Preußischen Herrenhauses. Im Jahr 1843 ließ er die barocke Schlossanlage umfassend im klassizistischen Stil umgestalten.

schulenburg-angern-familie

v.l.n.r.:

  1. Rose v. Schöning (sitzend) - Schwester von 4
  2. Wilhelm Christoph Daniel Sigurd Schulenburg (stehend) - Sohn von 8, Enkel von 6, Bruder von 3, 7 und 9
  3. Ilse Schulenburg (Kind mit Hut-stehend) - Tochter von 8 usw.
  4. Helene Schulenburg geb. v. Schöning (sitzend) - Ehefrau von 6, Mutter von 8, Großmutter von 2, 3, 7 und 9
  5. Kindermädchen Frl. Lembke (stehend)
  6. Edo Friedrich Christoph Daniel Schulenburg (sitzend auf Stock gestützt) - Ehemann von 4, Vater von 8, Großvater von 2, 3, 7 und 9
  7. Edith Schulenburg (sitzend) - später Frau v. Bismarck-Briest, Tochter von 8, Schwester von 2, usw.
  8. Friedrich (Fritz) Christoph Daniel Schulenburg (stehend mit Hut) - Sohn von 4 und 6, Vater von 2, 3, 7 und 9
  9. Gisela Schulenburg (Kind stehend mit Zöpfen) - später Gräfin v. Wintzingerode-Bodenstein, Tochter von 8, Enkelin von 4 und 6, Schwester von 2, 3 und 7.

Fritz Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (*1843, †1921) studierte als ältester Sohn von Edo ab 1862 Rechtswissenschaften in Göttingen und trat nach dem Assessorexamen 1877 als Kreisrichter in Landeck in den preußischen Verwaltungsdienst ein. Von 1878 bis 1897 fungierte er als Landrat des Kreises Eckartsberga, anschließend ab 1903 als Landrat des Kreises Wolmirstedt bis 1914. 1907 wurde er Mitglied des Preußischen Herrenhauses, dem er bis zur Auflösung 1918 angehörte. 

Sigurd Graf von der Schulenburg (*1919, †1944) war der einzige Sohn von Fritz Wilhelm Christoph Daniel und somit der designierte Erbe des Ritterguts Angern. Sigurd war der letzte Fideikommissherr auf Schloss Angern. Nach Jurastudium, Kriegsdienst und Tätigkeit im Staatsdienst übernahm er 1921 das Familiengut, das er modernisierte und bis 1945 bewirtschaftete. Die Bodenreform 1946/49 unter sowjetischer Besatzung führte zur entschädigungslosen Enteignung. Seine Tagebücher schildern eindrücklich den Verlust, seine religiöse Deutung der Ereignisse und den Bruch mit der alten Ordnung. 1946 verließ die Familie Angern nach fast 500 Jahren.

Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (*1923, †1987) war der einzige Sohn von Sigurd und letzter geborener Vertreter der Familie in Angern vor der Enteignung 1945. Nach Kriegsdienst und Gefangenschaft kehrte er im Sommer 1945 zurück und unterstützte seinen Vater bei der Verwaltung des Guts bis zur endgültigen Enteignung am 10. Oktober. Er studierte Jura in Göttingen, trat in den Staatsdienst ein und stieg bis zum leitenden Regierungsdirektor auf. Kuno war verheiratet mit Jutta von François und Vater zweier Kinder, darunter Alexander Friedrich Christoph II, der nach der Wiedervereinigung Schloss und Wald 1997 zurückkaufen und sanieren konnte. Kuno starb 1987 in Frankfurt am Main – ohne die Rückkehr seiner Familie in die alte Heimat zu erleben.

Quelle

  • Graf von der Schulenburg, Dietrich Werner / Wätjen, Hans: Geschichte des Geschlechts von der Schulenburg (1237–1983), Wolfsburg: Selbstverlag, 1984 – eine umfassende Familiengeschichte mit detaillierten genealogischen, historischen und besitzgeschichtlichen Darstellungen, insbesondere zur Teilung des weißen Stammes und zur Rolle Busso I. von der Schulenburg.
Fritz I. von der Schulenburg (1350–1415) war der gemeinsame Stammvater aller drei Hauptlinien des sogenannten weißen Stamms des Hauses von der Schulenburg. Seine Lebenszeit fällt in eine Epoche tiefgreifender politischer und gesellschaftlicher Umbrüche im deutsch-römischen Reich.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen belehnt.
Ritter, kurbrandenburgischer Rat, Stiftshauptmann des Erzstifts Magdeburg, Begründer des älteren Angerner Zweigs. Busso I. entstammte der weißen Linie der Familie von der Schulenburg und war der älteste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (* um 1350, † 1415). Er wurde am 12. April 1414 noch als unmündig erwähnt, galt aber bereits am 15. April 1415 als mündig und war ab 6. August 1424 urkundlich als Ritter belegt. Sein Geburtsjahr lässt sich daher mit einiger Sicherheit auf um 1396 datieren.
Begründer der jüngeren Linie des weißen Stammes – Landeshauptmann der Altmark. Matthias I von der Schulenburg (geb. spätestens 1405 – † zwischen Februar und November 1477) war der jüngste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (Nr. 56).
Bernhard XI. von der Schulenburg (*1475, † vor dem 15. Mai 1502) war ein altmärkischer Adliger des ausgehenden 15. Jahrhunderts und der bedeutendste Vertreter der jüngeren Linie des sogenannten weißen Stammes der Familie von der Schulenburg. Er war der älteste überlebende Sohn des Landeshauptmanns Matthias I. († um 1477) und der Anna von Alvensleben . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Erbe des Ritterguts Angern, kaiserlicher Offizier und Begründer der Angerner Stammlinie. Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg (*5.8.1720, †1801) war der vierte Sohn Heinrich Hartwig I. Er trat das erstmals unter seinem Onkel Christoph Daniel auf die jüngeren Linie vereinigte Rittergut als Majorat an, das durch das Fideikommiss von 1762 gesichert worden war.
Ein früher Reformator, streitbarer Landadliger und Kriegsteilnehmer im Zeitalter der Konfessionalisierung. Als Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg und Enkel von Matthias I , des langjährigen Landeshauptmanns der Altmark, war er ein direkter Erbe der um 1485 befestigten Stellung in Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte die jüngere Linie des weißen Stamms fort.
Jakob II. von der Schulenburg: Leben, Kriegslaufbahn und Besitzpolitik eines altmärkischen Söldnerführers. Jakob II. zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des altmärkischen Adels im 16. Jahrhundert.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) (Nr. 312 in der Stammtafel) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg . Am 29.09.1577 heiratete Daniel I. Ehrengard von Alten aus dem Hause Wilkenburg (* um 1556, † nach 1611). Aus dieser Verbindung gingen fünf Kinder hervor.
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg .
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) war Sohn von Henning III. von der Schulenburg und übernahm nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) ein schwer verwüstetes und verschuldetes Erbe auf den Gütern Angern, Kehnert und Schricke. Die Verwüstungen dieses langen Konflikts hatten nicht nur das Land, sondern auch die wirtschaftliche und soziale Struktur Brandenburg‑Preußens nachhaltig erschüttert. In den Jahren nach 1648 begann ein langwieriger Wiederaufbauprozess, der von der Notwendigkeit geprägt war, feudale Strukturen aufzubrechen und zentralisierte, absolutistisch geprägte Verwaltungsinstitutionen zu etablieren – Entwicklungen, die auch den Grundstein für den späteren Aufstieg des preußischen Staates legten.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) wurde geboren inmitten einer Epoche dynastischer Spannungen im Heiligen Römischen Reich. Er zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum .
Der letzte Erbe der alten Linie Angern. Heinrich Hartwig I. von der Schulenburg, Sohn von Henning Christoph , war der letzte bedeutende Vertreter der älteren Linie auf dem Rittergut Angern, ehe dieses durch seinen Bruder Christoph Daniel vollständig in der jüngeren Linie des weißen Stammes zusammengeführt wurde. Nach dem frühen Tod seines Vaters trat Heinrich Hartwig als Erbe des Burghofs hervor und bemühte sich in schwieriger Zeit um die wirtschaftliche Konsolidierung des Besitzes. Seine Rolle als Gutsherr, seine Teilnahme am savoyischen Militärdienst sowie seine familiären Verbindungen dokumentieren exemplarisch die Lebensrealität eines altmärkischen Adligen im Übergang vom Dreißigjährigen Krieg zur barocken Neuordnung der Gutswirtschaft.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg, † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg wurde am 4. August 1968 in Frankfurt am Main geboren. Er ist Sohn von Kuno Wilhelm Christoph Daniel (1923-1987) und Jutta, geb. v. Franocis. Er führt die lange Tradition seiner Familie fort, die seit fast 500 Jahren in Angern verwurzelt ist, und engagiert sich aktiv für die Bewirtschaftung der wieder eingerichteten Forstbetriebs sowie die Rekonstruktion und Erhaltung des Schlosses und des Parks.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.