Jagd auf Reh-, Schwarz- und Rotwild in unseren Eigenjagdbezirken. Momentan sind alle Begehungsscheine vergeben.

Begehungsscheine und Verfügbarkeit
Momentan sind alle Begehungsscheine vergeben.
Mit einem Begehungsschein erhalten Jäger die Berechtigung zur Jagdausübung in einem unserer vier Eigenjagdbezirke in Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Unsere Reviere
Wälder, Wiesen, offene Flächen und Feuchtgebiete prägen die Reviere. Sie bieten Lebensraum für Reh-, Schwarz- und Rotwild sowie für zahlreiche weitere Tierarten.
Wir beobachten und dokumentieren die Wildbestände regelmäßig. Die Bejagung richtet sich nach dem Lebensraum und der Entwicklung des Waldes.
Wildbestand und Wald im Gleichgewicht
Junge Bäume sollen nachwachsen können, während gesunde Wildbestände erhalten bleiben. Dafür berücksichtigen wir unter anderem das Nahrungsangebot, Ruhezonen, Wilddichte und Verbiss an jungen Pflanzen.
Eine angepasste Bejagung hilft, Schäden in Wald und Landwirtschaft zu begrenzen. Sie ist auch Teil des Wildtiermanagements und der Vorsorge gegen Tierseuchen, insbesondere beim Schwarzwild.
Jagdeinrichtungen
Hochsitze und weitere Einrichtungen ermöglichen die ruhige Beobachtung des Wildes. Ihre Standorte berücksichtigen Wildwechsel, Nahrungsflächen, Rückzugsräume und die Sicherheit bei der Jagd.
Jagdarten
- Ansitzjagd: Beobachtung und Bejagung vom Hochsitz oder einem festen Ansitz aus.
- Pirschjagd: Vorsichtiges Annähern an das Wild. Dafür sind Erfahrung sowie Kenntnisse von Revier, Wind und Wildverhalten erforderlich.
- Drückjagd: Gemeinsame Jagd mit Treibern oder Hunden, insbesondere zur Regulierung von Schwarzwildbeständen.
Für alle Jagdarten gelten die gesetzlichen Vorgaben und die Grundsätze der Waidgerechtigkeit.
Wildbret aus dem Revier
Jäger können erlegtes Wildbret erwerben. Es stammt von freilebenden Tieren, die sich in ihrem natürlichen Lebensraum bewegen und ernähren. Die regionale Vermarktung ermöglicht kurze Transportwege.
Verantwortung bei der Jagd
Waidgerechtigkeit bedeutet für uns einen respektvollen Umgang mit Wildtieren, die Vermeidung unnötigen Leidens und die Einhaltung der geltenden Regeln. Dazu gehört auch der langfristige Schutz ihrer Lebensräume.