Die Urkunden der nächsten Zeit nennen nur Pfandinhaber von Angern: 1392 und 1403 die von Rengerslage, 1411 Sander von Hermersdorf und 1424 Dieter von Zerbst.
Am 19. März 1424 gelangten der kurfürstliche Rat und Hauptmann der Altmark Bernhard (IV) von der Schulenburg sowie sein Bruder Werner in den Pfandbesitz der Burg Angern, die der Erzbischof Günther von Magdeburg ihnen und Dieter von Zerbst für 400 Rheinische Gulden verpfändete.
Anno 1448 erwarben die drei Söhne Busso, Bernhard und Matthias des Stammvaters der "weißen Linie", Fritz (I) von der Schulenburg, die Burg Angern für 400 Rheinische Gulden und 60 alte Schock Groschen von Albrecht von Zerbst. Sie erhielten durch Lehnbrief des Erzbischofs Friedrich von Magdeburg das Recht auf männliche Erbfolge. Diese Brüder sind die Stammväter der weißen Linie des Schulenburg'schen Geschlechts: Busso für den älteren, Bernhard für den mittleren und Matthias für den jüngeren Ast.
Jede der drei Linien besaß ursprünglich einen eigenen Gutsanteil: Der ältere Ast übernahm mit Busso die Vergunst, einen Rittersitz außerhalb des Dorfes; der mittlere und der jüngere Ast teilten sich die Burg und hatten jeweils getrennte Gutshöfe.
Der Streit zwischen den Erzbistümern Brandenburg und Magdeburg wurde am 12. November 1449 im Zinnaischen Vergleich beigelegt. Dabei fiel Angern endgültig an das Erzstift Magdeburg, das 1680 als Herzogtum Magdeburg an Brandenburg überging und 1816 Teil der preußischen Provinz Sachsen wurde.
Seit 1448 gehörten die Dörfer Angern (mit Ortsteil Vergunst) und Wenddorf sowie die wüsten Feldmarken Kastel, Palnitz und Mackedal, später auch Bülitz und Hörsicht, zum Rittergut. Zeitweise wurden auch die Güter Kehnert, Hohenwarsleben, Schricke, Farsleben, Detzel, Ramstedt und Ìtz von Angern aus verwaltet.
Bis zur ersten lutherischen Kirchenvisitation von 1562 bis 1564 wurde Angern kaum erwähnt, meist nur im Zusammenhang mit der Burg. Ab 1558 finden sich erste Aufzeichnungen über das Dorf, das zu jener Zeit 56 Familien zählte.