Schulenburg Familie in Angern
Das Geschlecht von der Schulenburg zählt zu den älteren Adelsfamilien Norddeutschlands und ist seit dem 13. Jahrhundert urkundlich belegt

Ziel dieser Gliederung ist es, den Bestand H 13 im Sinne moderner Forschungsperspektiven neu zu strukturieren und damit interdisziplinäre Zugänge zu ermöglichen. Die thematische Ordnung folgt weniger den archivischen Provenienzstrukturen als vielmehr den methodischen Anforderungen historischer, rechts- und sozialwissenschaftlicher Forschung. Das Gutsarchiv Angern (Bestand H 13) stellt eine der reichhaltigsten archivalischen Überlieferungen zur frühneuzeitlichen Gutsverfassung im mitteldeutschen Raum dar. Es dokumentiert über einen Zeitraum von mehreren Jahrhunderten hinweg nicht nur die Besitz- und Herrschaftsverhältnisse der Familie von der Schulenburg, sondern auch die rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Funktionsmechanismen einer vielschichtigen Gutsherrschaft. Seine Bedeutung liegt nicht allein im Umfang der überlieferten Akten, sondern in der strukturellen Vielfalt und thematischen Tiefe, mit der es Einblick in zentrale Prozesse der frühneuzeitlichen Gesellschaft gewährt.

1. Herrschaft und Rechtssicherung
Ein dominierendes Thema des Bestandes ist die Ausübung und Sicherung lokaler Herrschaft. Die Patrimonialgerichtsbarkeit ist ebenso dokumentiert wie Konflikte mit benachbarten Gemeinden, Amtsführung, Polizei- und Steuerhoheit. Rechtsquellen zu Lehen, Allodialbesitz, Fideikommissbildung und Gemeinheitsteilung zeigen, wie feudale und frühstaatliche Ordnungsmuster ineinandergriffen. Die schriftlich fixierte Rechtspraxis ist nicht nur Ausdruck institutioneller Konsolidierung, sondern zugleich Herrschaftstechnik.

2. Wirtschaftsführung und Agrarstruktur
Zahlreiche Serien von Inventaren, Rechnungsbüchern, Extrakten, Ablöseverträgen und Pachtverzeichnissen erlauben es, die Transformation von der naturalwirtschaftlich geprägten Fronhofwirtschaft zur rationalisierten Rentengutswirtschaft nachzuvollziehen. Die Ablösung von Diensten in Geld, die Regulierung von Personalverhältnissen, die Rentabilitätsplanung und die Betriebsführung sind anhand der überlieferten Verwaltungsdokumente minutiös rekonstruierbar. Das Archiv bildet damit eine zentrale Quelle für agrarhistorische und wirtschaftsgeschichtliche Forschungen.

3. Soziale Ordnung und Disziplinierung
Die Bestände enthalten zahlreiche Dokumente zum sozialen Gefüge des Gutes: Armenwesen, Hebammenaufsicht, Disziplinarverfahren gegen Untertanen, Fürsorge für Kranke, Schulwesen und moralische Überwachung. Diese Akten geben Aufschluss über gutsherrliche Sozialpolitik ebenso wie über Konflikte und Aushandlungsprozesse zwischen Herrschaft und Bevölkerung. Die frühneuzeitliche Gesellschaft erscheint dabei als strukturiert durch Pflichtverhältnisse, Disziplinierungsstrategien und paternalistische Fürsorgelogik.

4. Raumordnung, Infrastruktur und materielle Kultur
Das Archiv dokumentiert nicht nur Bauprojekte – etwa den Schlossumbau, die Anlage von Wirtschaftsgebäuden, Wege- und Gartenplanung –, sondern auch die räumliche Organisation von Herrschaft. Der Gutshof, die Ökonomieflächen, das Wegenetz und die Gartenanlagen folgen einem erkennbaren Ordnungsmuster, das sich in Bauverträgen, Skizzen, Materialabrechnungen und Berichten niederschlägt. Architektur, Landschaft und Infrastruktur erscheinen als bewusst geformte Medien der Macht, des Prestiges und der funktionalen Rationalität.

5. Familie, Genealogie und Traditionsbildung
Die genealogische Überlieferung, Nachlassregelungen, Testamente, Korrespondenzen und Stiftungsakten bieten einen Zugang zur familialen Selbstverortung des Adels. Das Archiv dokumentiert Strategien der genealogischen Sicherung, Repräsentation und dynastischen Kontinuität. Familie wird hier als rechtlich regulierter, sozialer und symbolischer Verband sichtbar, dessen Gedächtnis durch Akten, Wappen, Stiftungen und Rituale konserviert wird.

6. Transregionale Bezüge und Mobilität
Reiseunterlagen, Besitzdokumente außerhalb Angerns, diplomatische und militärische Korrespondenz zeigen, dass Gutsherrschaft im 18. Jahrhundert nicht ortsgebunden war. Mobilität, Fernverwaltung und Netzwerke gehörten zum Alltag adliger Herrschaftspraxis. Das Archiv dokumentiert, wie Güter überregional organisiert, Beamte instruiert und familiäre Strategien über politische Räume hinweg entfaltet wurden.

1. Herrschaft und Governance

  • Entwicklung der Patrimonialgerichtsbarkeit (z. B. H 13, Nr. 114–121)
  • Amtsstruktur und Lokalverwaltung (H 13, Nr. 115, 118–119)
  • Polizei-, Steuer- und Militärpflichten (H 13, Nr. 240–242, 279–280)
  • Verwaltung von Untertanen und Dorfgemeinschaften (H 13, Nr. 275–283)
  • Konflikte und Auseinandersetzungen mit Gemeinden (H 13, Nr. 36, 38–39, 275–281)

Forschungszugänge: Mikrogeschichte der Herrschaft, Rural Governance, Konfliktkultur, politische Anthropologie

2. Recht und Eigentum

  • Lehn- und Allodialrechte (H 13, Nr. 1, 3–5, 7, 9–14)
  • Fideikommiss, Sukzession und Nachlassregelungen (H 13, Nr. 458, 464–468)
  • Verträge und Besitzübertragungen (H 13, Nr. 25–26, 47–48)
  • Gerichtsurteile, Protokolle, rechtliche Auseinandersetzungen (H 13, Nr. 125–126, 281–284)
  • Gemeinheitsteilungen, Triftrechte und Ablösungen (H 13, Nr. 266, 314–316)

Forschungszugänge: Rechtsgeschichte, Transformation des Feudalwesens, Grundbesitz- und Agrarverfassungen

3. Wirtschaft und Gutshaushalt

  • Gutswirtschaftliche Verwaltung: Rechnungen, Extrakte, Inventare (H 13, Nr. 73–76, 347–356)
  • Landwirtschaft, Brauwesen, Mühlen, Fischerei, Jagd (H 13, Nr. 391–394, 400–407)
  • Forstwirtschaft, Schäfereien, Melioration (H 13, Nr. 397–399)
  • Personal- und Gesindewesen (H 13, Nr. 351–353)
  • Marktintegration und Monetarisierung (H 13, Nr. 266, 360–390)

Forschungszugänge: Agrargeschichte, Kameralistik, Wirtschafts- und Sozialgeschichte

4. Soziale Ordnung und Lebenswelten

  • Gesundheit, Hebammenwesen, Seuchenbekämpfung (H 13, Nr. 164–167, 393–394)
  • Armenfürsorge, Einlieger, soziale Randgruppen (H 13, Nr. 281, 317)
  • Ehe- und Familienverhältnisse (H 13, Nr. 261–263, 465–468)
  • Schul- und Kirchenwesen (H 13, Nr. 180–182)
  • Moral- und Disziplinarpraktiken (H 13, Nr. 275–277)

Forschungszugänge: Sozialgeschichte, Geschlechterforschung, Körper- und Medizingeschichte, Mikrosoziologie

5. Infrastruktur, Raum und Bauen

  • Schlossbau, Wirtschaftsgebäude, Wege, Brücken (H 13, Nr. 409–413)
  • Landschaftsveränderung, Gartenanlagen (H 13, Nr. 354–356)
  • Karten, Pläne, Grenzregelungen (H 13, Nr. 316, 322–323)
  • Bauverträge und Kostenrechnungen (H 13, Nr. 410–412)

Forschungszugänge: Raumgeschichte, Architektur- und Umweltgeschichte, Technikgeschichte

6. Adel, Familie und Gedächtnis

  • Genealogie, Stammbäume, Nachlässe (H 13, Nr. 458, 464–468, 526–530)
  • Korrespondenzen bedeutender Familienmitglieder (H 13, Nr. 338–339, 466)
  • Familienstiftungen und Legate (H 13, Nr. 467–468)
  • Orden, Titel, Standespflege (H 13, Nr. 529–530)

Forschungszugänge: Adelsforschung, Erinnerungskultur, Eliten- und Netzwerkgeschichte

7. Transregionale Kontexte und Mobilität

  • Militärdienste in fremden Armeen (z. B. Sardinien) (H 13, Nr. 338–339)
  • Reisen, Pässe, Auslandsaufenthalte (H 13, Nr. 340–344)
  • Besitz außerhalb Angerns (Lieberose, Krüssau, Burgscheidungen etc.) (H 13, Nr. 429–443)

Forschungszugänge: Transnationale Geschichte, Mobilitätsforschung, Militär- und Diplomatiegeschichte

Empfohlene digitale Ergänzungen

  • Themenspezifische Schlagwortvergabe
  • Personen- und Ortsnetzwerke (Graph-Datenbanken)
  • Kartenbasierte Visualisierung von Besitz und Verwaltungsgrenzen
  • Verknüpfung mit externen Metadatenbanken (z. B. Kirchenbücher, Gerichtsakten, Militärlisten)

Editionsempfehlungen

  • Generalinventar des Schlosses Angern (1752) (H 13, Nr. 76)
  • Gerichtsbücher und Strafprotokolle (H 13, Nr. 125–126)
  • Korrespondenz Christoph Daniel von der Schulenburg (H 13, Nr. 338–339, 464–466)

Fazit

Das Gutsarchiv Angern ist kein bloßes Verwaltungsarchiv, sondern ein Spiegel frühneuzeitlicher Herrschaftskultur. Es ermöglicht die Rekonstruktion von Verwaltungsprozessen, rechtlichen Strukturen, sozialer Disziplinierung, wirtschaftlicher Rationalisierung und symbolischer Repräsentation. In seiner thematischen Breite und Quellendichte ist es ein zentraler Baustein zur Erforschung der Gutsverfassung im Alten Reich – mit Anschlussmöglichkeiten an Fragestellungen der Rechtsgeschichte, Agrarökonomie, Sozialdisziplinierung, Raumordnung, Familienstrategien und Kommunikationsgeschichte.

Fritz I. von der Schulenburg (1350–1415) war der gemeinsame Stammvater aller drei Hauptlinien des sogenannten weißen Stamms des Hauses von der Schulenburg. Seine Lebenszeit fällt in eine Epoche tiefgreifender politischer und gesellschaftlicher Umbrüche im deutsch-römischen Reich.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen belehnt.
Ritter, kurbrandenburgischer Rat, Stiftshauptmann des Erzstifts Magdeburg, Begründer des älteren Angerner Zweigs. Busso I. entstammte der weißen Linie der Familie von der Schulenburg und war der älteste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (* um 1350, † 1415). Er wurde am 12. April 1414 noch als unmündig erwähnt, galt aber bereits am 15. April 1415 als mündig und war ab 6. August 1424 urkundlich als Ritter belegt. Sein Geburtsjahr lässt sich daher mit einiger Sicherheit auf um 1396 datieren.
Begründer der jüngeren Linie des weißen Stammes – Landeshauptmann der Altmark. Matthias I von der Schulenburg (geb. spätestens 1405 – † zwischen Februar und November 1477) war der jüngste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (Nr. 56).
Bernhard XI. von der Schulenburg (*1475, † vor dem 15. Mai 1502) war ein altmärkischer Adliger des ausgehenden 15. Jahrhunderts und der bedeutendste Vertreter der jüngeren Linie des sogenannten weißen Stammes der Familie von der Schulenburg. Er war der älteste überlebende Sohn des Landeshauptmanns Matthias I. († um 1477) und der Anna von Alvensleben . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Erbe des Ritterguts Angern, kaiserlicher Offizier und Begründer der Angerner Stammlinie. Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg (*5.8.1720, †1801) war der vierte Sohn Heinrich Hartwig I. Er trat das erstmals unter seinem Onkel Christoph Daniel auf die jüngeren Linie vereinigte Rittergut als Majorat an, das durch das Fideikommiss von 1762 gesichert worden war.
Ein früher Reformator, streitbarer Landadliger und Kriegsteilnehmer im Zeitalter der Konfessionalisierung. Als Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg und Enkel von Matthias I , des langjährigen Landeshauptmanns der Altmark, war er ein direkter Erbe der um 1485 befestigten Stellung in Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte die jüngere Linie des weißen Stamms fort.
Jakob II. von der Schulenburg: Leben, Kriegslaufbahn und Besitzpolitik eines altmärkischen Söldnerführers. Jakob II. zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des altmärkischen Adels im 16. Jahrhundert.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) (Nr. 312 in der Stammtafel) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg . Am 29.09.1577 heiratete Daniel I. Ehrengard von Alten aus dem Hause Wilkenburg (* um 1556, † nach 1611). Aus dieser Verbindung gingen fünf Kinder hervor.
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg .
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) war Sohn von Henning III. von der Schulenburg und übernahm nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) ein schwer verwüstetes und verschuldetes Erbe auf den Gütern Angern, Kehnert und Schricke. Die Verwüstungen dieses langen Konflikts hatten nicht nur das Land, sondern auch die wirtschaftliche und soziale Struktur Brandenburg‑Preußens nachhaltig erschüttert. In den Jahren nach 1648 begann ein langwieriger Wiederaufbauprozess, der von der Notwendigkeit geprägt war, feudale Strukturen aufzubrechen und zentralisierte, absolutistisch geprägte Verwaltungsinstitutionen zu etablieren – Entwicklungen, die auch den Grundstein für den späteren Aufstieg des preußischen Staates legten.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) wurde geboren inmitten einer Epoche dynastischer Spannungen im Heiligen Römischen Reich. Er zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum .
Der letzte Erbe der alten Linie Angern. Heinrich Hartwig I. von der Schulenburg, Sohn von Henning Christoph , war der letzte bedeutende Vertreter der älteren Linie auf dem Rittergut Angern, ehe dieses durch seinen Bruder Christoph Daniel vollständig in der jüngeren Linie des weißen Stammes zusammengeführt wurde. Nach dem frühen Tod seines Vaters trat Heinrich Hartwig als Erbe des Burghofs hervor und bemühte sich in schwieriger Zeit um die wirtschaftliche Konsolidierung des Besitzes. Seine Rolle als Gutsherr, seine Teilnahme am savoyischen Militärdienst sowie seine familiären Verbindungen dokumentieren exemplarisch die Lebensrealität eines altmärkischen Adligen im Übergang vom Dreißigjährigen Krieg zur barocken Neuordnung der Gutswirtschaft.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg, † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg wurde am 4. August 1968 in Frankfurt am Main geboren. Er ist Sohn von Kuno Wilhelm Christoph Daniel (1923-1987) und Jutta, geb. v. Franocis. Er führt die lange Tradition seiner Familie fort, die seit fast 500 Jahren in Angern verwurzelt ist, und engagiert sich aktiv für die Bewirtschaftung der wieder eingerichteten Forstbetriebs sowie die Rekonstruktion und Erhaltung des Schlosses und des Parks.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.