Schulenburg Familie in Angern
Das Geschlecht von der Schulenburg zählt zu den älteren Adelsfamilien Norddeutschlands und ist seit dem 13. Jahrhundert urkundlich belegt

Helene von der Schulenburg im Deutsch-Französischen Krieg (1870/71). Der Krieg im Tagebuch einer Frau. Der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 bildet in den Tagebüchern Helene von der Schulenburgs eine außergewöhnliche thematische Verdichtung. Über mehrere Monate hinweg verzeichnet sie Eindrücke, Begegnungen, Ängste, Erschöpfungszustände und Beobachtungen, die in dieser Form weit über das hinausgehen, was sich sonst an Subjektivität in ihren Aufzeichnungen findet.

Dabei bleibt sie ihrer typischen Form treu: keine Selbstinszenierung, keine pathetischen Ausbrüche, keine politischen Urteile. Und doch zeigt sich in diesen Notizen eine außergewöhnliche Nähe zum Kriegsgeschehen – nicht als Beobachterin, sondern als handelnde, mitfühlende, pflegende Frau.

Helene hält sich während der entscheidenden Kriegsmonate in Versailles auf, im Gefolge ihres Mannes Edo von der Schulenburg. Sie wohnt in einem französischen Haus in der Rue de la Pompe, versorgt Verwundete, organisiert Verpflegung, begleitet Beerdigungen und dokumentiert die tiefgreifenden Veränderungen des Alltags durch Besatzung, Hunger, Krankheit und Tod.

Alltag unter Kriegsbedingungen: Versailles 1870/71

Der Deutsch-Französische Krieg (1870–1871) war ein militärischer Konflikt zwischen dem Norddeutschen Bund unter preußischer Führung und dem Kaiserreich Frankreich. Die Ursachen lagen in der spanischen Thronkandidatur eines Hohenzollernprinzen und in der strategischen Rivalität zwischen Frankreich und Preußen. Nach dem Ausbruch am 19. Juli 1870 rückten deutsche Truppen schnell in französisches Gebiet vor; Paris wurde im September eingeschlossen. Das Schloss Versailles wurde daraufhin zum politischen und militärischen Zentrum des deutschen Bündnisses: Seit 6. Oktober 1870 residierte König Wilhelm I. dort, begleitet von seinem Stab, Kronprinz Friedrich Wilhelm, Generalstabschef Helmuth von Moltke und Reichskanzler Otto von Bismarck. Das Schloss diente als strategisches und zeremonielles Zentrum, hier fand am 18. Januar 1871 die Proklamation Kaiser Wilhelms I. im Spiegelsaal statt, während die militärische Führung direkt vor Ort tagte.

Teil der höfisch-militärischen Führungsschicht

Edo Friedrich Christoph Daniel von der Schulenburg (1816–1904) war zu dieser Zeit 54 Jahre alt. Er gehörte als Angehöriger des altmärkischen Uradels zur höheren Schicht des preußischen Hofadels mit engem Bezug zu Militär und Verwaltung. Seine Ehefrau, Helene von der Schulenburg, geb. von Schöning, war Tochter des preußischen Hofmarschalls Kurd von Schöning und verfügte selbst über weitreichende Verbindungen zum Hof.

Edos Anwesenheit in Versailles ist weder zufällig noch militärisch-funktional im engeren Sinn. Vielmehr war er Teil jener informellen Begleitung des Hofes, die während des Krieges in Versailles stationiert war – nicht in Uniform, aber als Teil des höfischen Ordnungs- und Versorgungssystems. Die Schulenburgs bewohnten ein beschlagnahmtes Privathaus in Versailles, waren nicht kaserniert, sondern standesgemäß untergebracht, und nahmen an Empfängen, Soupées und gelegentlichen Missionsdiensten teil. Die Einbindung Helenes in die Versorgung Verwundeter und die Seelsorge in Lazaretten ist durch zahlreiche Einträge belegt – Edos Rolle war dabei repräsentativ, unterstützend, kontrollierend, nicht aktiv im Sanitätsdienst.

„5. Dezember. Soupé für Hauptmann F. organisiert. Viel Wein, kaum Brot. Lazarett am Abend: kalte Flure, zwei Sterbefälle. Psalm 90.“
„8. Januar. Edo mit Berghaus bei General B. Rückkehr spät. Viel über die Zustände in der Rue de Paris gesprochen.“

Diese Einträge deuten auf Edos gesellschaftliche Vermittlerrolle: Gespräche mit Offizieren, Besuche bei Kommandeuren, Teilnahme an planenden Abendgesellschaften – eine Form von informeller Kriegspräsenz, wie sie für ältere adlige Herren seiner Stellung typisch war. Edo gehörte nicht zur kämpfenden Truppe, aber er war Teil des Netzes von Legitimation, Kontrolle und Symbolik, das den Krieg auch auf sozialer Ebene trug.

Helene lebte dort unter improvisierten Bedingungen, in einem beschlagnahmten französischen Wohnhaus, in unmittelbarer Nähe zum Lazarettbetrieb. So notiert sie am 14. Oktober 1870:

„Seit Tagen kränkelnd. Wenig Suppe, kein Brot. Die Verwundeten aus Meudon werden täglich mehr. Gestern zwei Tode in der Kapelle.“

Dieser Eintrag bündelt mehrere Realitätsebenen des Kriegsalltags: eigene körperliche Erschöpfung, materielle Not, eine überfüllte Lazarettstruktur – und die Nähe zu Sterben und Bestattung. Der Bezug zur Kapelle markiert zugleich einen geistlichen Fixpunkt: Helene agiert in einem Raum, in dem Tod, Gebet und Pflege räumlich verschränkt sind.

Hofnähe in Versailles – Die informelle Präsenz der Adligen

Die Anwesenheit Helenes in Versailles ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer gesellschaftlich legitimierten Rollenfunktion: In unmittelbarer Nähe zum Hofstaat und zu militärischen Kommandoebenen bewegten sich zahlreiche Adelige – insbesondere Frauen –, die keine offizielle Rolle einnahmen, aber Verantwortung im Zwischenraum von Öffentlichkeit und Familie übernahmen.

„5. Dezember. Soupé für Hauptmann F. organisiert. Viel Wein, kaum Brot. Lazarett am Abend: kalte Flure, zwei Sterbefälle. Psalm 90.“

Solche Einträge lassen deutlich erkennen: Helene ist nicht Teil einer organisierten Pflegeeinheit wie die Diakonissen oder das Rote Kreuz. Ihre Handlung beruht auf standesgemäßer Pflicht, nicht auf formaler Anweisung. Sie organisiert Essen, betreut Offiziere, übernimmt Sterbebegleitung – nicht systematisch, aber mit stiller Selbstverständlichkeit. Die Bezugnahme auf den Psalm 90 („Herr, du bist unsere Zuflucht für und für“) zeigt, wie sehr ihre Fürsorge mit einer spirituellen Ordnung verbunden ist. Pflege ist für sie kein Ausdruck sentimentaler Empathie, sondern ein Akt der Haltung und des liturgischen Rahmens. In der Welt von Versailles 1870/71 war dies eine tragende, wenn auch offiziell nicht verzeichnete Instanz weiblicher Gegenmacht: Helene handelt nicht anstelle der Militärs, sondern in den Lücken ihrer Systeme – dort, wo Ordnung, Nahrung und Trost fehlen.

Helfende Rolle: Pflege, Fürsorge und Seelsorge

Auch wenn Helene sich nicht selbst als Krankenschwester bezeichnet, so nimmt sie doch eindeutig eine helfende Rolle ein. Sie begleitet Verwundete, reicht Essen, sorgt für Decken und spricht mit Soldaten. Am 28. November 1870 schreibt sie:

„Der kleine H. weinte in der Nacht. Ich saß lange bei ihm. Wunde eitert wieder. L. brachte endlich warmes Wasser.“

Dieser Eintrag zeigt eindrücklich eine fürsorgliche Nähe, wie sie für adlige Frauen mit Pflegeaufgaben typisch wurde – vergleichbar mit dem, was die Forschung später unter „privater Kriegsbeteiligung“ oder „weiblicher Kriegsbegleitung“ fassen wird. Helenes Verhalten bleibt dabei durchdrungen von Disziplin, Pflicht und Mitmenschlichkeit – ganz im Sinne der protestantischen Ethik ihres Standes.

Struktur und Ordnung in der Ausnahmezeit

Trotz der kriegsbedingten Ausnahmesituation bemüht sich Helene um Ordnung – geistlich wie praktisch. Sie notiert Gottesdienste, Gebete, Todestage, Wetterlagen, Essensrationen, Gäste. Selbst unter den Bedingungen von Hunger, Erschöpfung und seelischer Belastung bleibt ihr Schreiben strukturiert. Am 3. Dezember 1870 heißt es:

„Psalm 27,1: Der Herr ist mein Licht und mein Heil, vor wem sollte ich mich fürchten?“ (Kontext: zunehmender Beschuss von Paris, Kälte und Lebensmittelmangel)

Dieser Vers ist kein Ornament. Er ist Widerstand gegen die Angst, Orientierung inmitten äußerer Instabilität. Für Helene bedeutet Religion nicht Rückzug, sondern Handlungsmöglichkeit – geistige Ordnung gegen das Chaos der Welt.

Nähe zu Sterben und Tod

Nie zuvor und nie danach erwähnt Helene so viele Verstorbene in so kurzer Zeit wie im Winter 1870/71. Sie dokumentiert Todeszeitpunkte, Namen, Herkunft, letzte Worte. Teilweise ist sie bei Sterbenden anwesend. Am 11. Januar 1871 schreibt sie:

„Begräbnis von Sergeant W. Schnee lag auf dem Tuch. Psalm 90 gelesen. Edo sprach das Vaterunser.“

Hier wird sichtbar, wie sehr religiöse Rituale und persönliche Verantwortung ineinandergreifen. Helene und ihr Mann übernehmen eine seelsorgerliche Funktion – nicht institutionell, sondern familiär, adlig, präsent. Der Tod ist nicht fremd, sondern Teil des gelebten Alltags.

Frauen im Deutsch-Französischen Krieg – Zwischen Pflege und Pflicht

Im Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 traten Frauen erstmals in größerem Umfang als organisierte Helferinnen in Erscheinung. Vor allem durch die Initiative des Roten Kreuzes, das 1864 gegründet und vom preußischen Kriegsministerium unterstützt wurde, entstanden zahlreiche sogenannte „Vaterländische Frauenvereine“. Diese organisierten Lazarettzüge, Verpflegungsspenden und Pflegeunterstützung.

Helene von der Schulenburg war nicht Teil eines Vereins, doch ihr Verhalten vor Ort in Versailles entspricht typologisch genau diesen Mustern: Versorgung Verwundeter, Beschaffung von Wäsche und Suppe, Begleitung von Sterbenden. Ihre adlige Herkunft verlieh ihr Zugang zu Räumen und Aufgaben, die dem einfachen Pflegepersonal verschlossen blieben – etwa die Anwesenheit bei Offizieren oder die Leitung kleiner häuslicher Lazarette.

Ihre Funktion kann daher als informelle Sanitätshelferin innerhalb des adeligen Milieus verstanden werden – mit geistlicher, sozialer und logistischer Verantwortung. Anders als viele bürgerliche Frauen reflektiert sie diese Rolle nicht theoretisch, sondern lebt sie selbstverständlich als Ausdruck ihrer Standespflicht.

Stand und Religion – Das Selbstverständnis der helfenden Adligen

Helenes Verhalten während des Krieges lässt sich nicht isoliert als mitmenschliche Fürsorge deuten. Vielmehr folgt sie einer inneren Verpflichtung, die aus der Verbindung von adligem Ethos und lutherischem Pflichtdenken resultiert. Im Protestantismus des 19. Jahrhunderts – insbesondere im preußischen Pietismus – galt die Hilfe am Nächsten nicht nur als Akt der Barmherzigkeit, sondern als Bestandteil des Gottesdienstes im Alltag (Gottesdienst im Leben). Ein Tagebucheintrag vom 3. Dezember 1870 lautet:

„Psalm 27,1: Der Herr ist mein Licht und mein Heil, vor wem sollte ich mich fürchten?“ (aus Versailles, im Winter 1870)

Solche Einträge zeigen, dass Helene ihre Tätigkeit nicht als freiwillige Leistung, sondern als fromme Selbstverständlichkeit begreift. Der Tod wird nicht dramatisiert, sondern mit Liturgie und Bibelversen eingerahmt. Diese Haltung ist nicht privat, sondern Teil einer kollektiven Moralordnung des Adels, in der christliche Pflicht, Standesehre und weibliche Fürsorge untrennbar miteinander verbunden sind.

Erinnerung und Nachwirkung – Der Krieg im Gedächtnis der Helene von der Schulenburg

Auffällig ist, dass Helene nach dem Friedensschluss im Frühjahr 1871 die Kriegszeit weiterhin in liturgischer Form erinnert. Jahrestage von Gefallenen, Psalmverse, Erinnerungen an kalte Nächte oder Sterbebegleitung finden sich noch Jahre später in ihren Einträgen – stets knapp, aber regelmäßig.

„14. Januar. Heute vor drei Jahren starb Leutnant W. in unserem Zimmer in Versailles. Psalm 90.“ (späterer Tagebucheintrag, datierbar auf 1874)
„3. März. Kälte wie damals in Versailles. Schweigen.“

Diese Form der Erinnerung ist kein Versuch, Trauma zu verarbeiten – vielmehr handelt es sich um eine ritualisierte Gedächtnisarbeit, wie sie typisch für das adlige Selbstverständnis des 19. Jahrhunderts war. Der Krieg wird nicht moralisch bewertet, sondern eingeordnet in eine Ordnung von Pflicht, Opfer und Ewigkeit. In dieser Struktur liegt ein wesentlicher Unterschied zu modernen Kriegserinnerungen: Helene verklärt nichts, klagt nichts an, sondern bewahrt – nüchtern, liturgisch, verbindlich. In ihrem Tagebuch wird der Krieg so Teil des geistlichen und familiären Kalenders.

Schlussbetrachtung

Der Abschnitt des Tagebuchs von 1870/71 ist mehr als eine Chronik des Krieges. Er ist ein stilles Zeugnis weiblicher Stärke, protestantischer Pflichterfüllung und gelebter Mitmenschlichkeit im Angesicht von Not, Verwundung und Tod. Helene von der Schulenburg war keine offizielle Krankenschwester, keine politische Stimme, keine Heldin im öffentlichen Sinn. Aber sie war – und das zeigen ihre Aufzeichnungen unmissverständlich – eine der vielen Frauen, die den Krieg getragen haben, ohne ihn zu führen. In der Summe ergibt sich ein Bild adliger Kriegsbeteiligung jenseits des Schlachtfelds: präsent, helfend, erinnernd. In diesem Sinne ist das Tagebuch nicht nur ein Selbstzeugnis – sondern auch ein kulturelles Dokument weiblicher Handlungsmacht im Schatten des Krieges.

Fritz I. von der Schulenburg (1350–1415) war der gemeinsame Stammvater aller drei Hauptlinien des sogenannten weißen Stamms des Hauses von der Schulenburg. Seine Lebenszeit fällt in eine Epoche tiefgreifender politischer und gesellschaftlicher Umbrüche im deutsch-römischen Reich.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen belehnt.
Ritter, kurbrandenburgischer Rat, Stiftshauptmann des Erzstifts Magdeburg, Begründer des älteren Angerner Zweigs. Busso I. entstammte der weißen Linie der Familie von der Schulenburg und war der älteste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (* um 1350, † 1415). Er wurde am 12. April 1414 noch als unmündig erwähnt, galt aber bereits am 15. April 1415 als mündig und war ab 6. August 1424 urkundlich als Ritter belegt. Sein Geburtsjahr lässt sich daher mit einiger Sicherheit auf um 1396 datieren.
Begründer der jüngeren Linie des weißen Stammes – Landeshauptmann der Altmark. Matthias I von der Schulenburg (geb. spätestens 1405 – † zwischen Februar und November 1477) war der jüngste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (Nr. 56).
Bernhard XI. von der Schulenburg (*1475, † vor dem 15. Mai 1502) war ein altmärkischer Adliger des ausgehenden 15. Jahrhunderts und der bedeutendste Vertreter der jüngeren Linie des sogenannten weißen Stammes der Familie von der Schulenburg. Er war der älteste überlebende Sohn des Landeshauptmanns Matthias I. († um 1477) und der Anna von Alvensleben . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Erbe des Ritterguts Angern, kaiserlicher Offizier und Begründer der Angerner Stammlinie. Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg (*5.8.1720, †1801) war der vierte Sohn Heinrich Hartwig I. Er trat das erstmals unter seinem Onkel Christoph Daniel auf die jüngeren Linie vereinigte Rittergut als Majorat an, das durch das Fideikommiss von 1762 gesichert worden war.
Ein früher Reformator, streitbarer Landadliger und Kriegsteilnehmer im Zeitalter der Konfessionalisierung. Als Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg und Enkel von Matthias I , des langjährigen Landeshauptmanns der Altmark, war er ein direkter Erbe der um 1485 befestigten Stellung in Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte die jüngere Linie des weißen Stamms fort.
Jakob II. von der Schulenburg (*25.03.1515 in Beetzendorf, †1576 in Magdeburg). Leben, Kriegslaufbahn und Besitzpolitik eines altmärkischen Söldnerführers. Jakob II. zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des altmärkischen Adels im 16. Jahrhundert.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) (Nr. 312 in der Stammtafel) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg . Am 29.09.1577 heiratete Daniel I. Ehrengard von Alten aus dem Hause Wilkenburg (* um 1556, † nach 1611). Aus dieser Verbindung gingen fünf Kinder hervor.
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg .
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) war Sohn von Henning III. von der Schulenburg und übernahm nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) ein schwer verwüstetes und verschuldetes Erbe auf den Gütern Angern, Kehnert und Schricke. Die Verwüstungen dieses langen Konflikts hatten nicht nur das Land, sondern auch die wirtschaftliche und soziale Struktur Brandenburg‑Preußens nachhaltig erschüttert. In den Jahren nach 1648 begann ein langwieriger Wiederaufbauprozess, der von der Notwendigkeit geprägt war, feudale Strukturen aufzubrechen und zentralisierte, absolutistisch geprägte Verwaltungsinstitutionen zu etablieren – Entwicklungen, die auch den Grundstein für den späteren Aufstieg des preußischen Staates legten.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) wurde geboren inmitten einer Epoche dynastischer Spannungen im Heiligen Römischen Reich. Er zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum .
Der letzte Erbe der alten Linie Angern. Heinrich Hartwig I. von der Schulenburg, Sohn von Henning Christoph , war der letzte bedeutende Vertreter der älteren Linie auf dem Rittergut Angern, ehe dieses durch seinen Bruder Christoph Daniel vollständig in der jüngeren Linie des weißen Stammes zusammengeführt wurde. Nach dem frühen Tod seines Vaters trat Heinrich Hartwig als Erbe des Burghofs hervor und bemühte sich in schwieriger Zeit um die wirtschaftliche Konsolidierung des Besitzes. Seine Rolle als Gutsherr, seine Teilnahme am savoyischen Militärdienst sowie seine familiären Verbindungen dokumentieren exemplarisch die Lebensrealität eines altmärkischen Adligen im Übergang vom Dreißigjährigen Krieg zur barocken Neuordnung der Gutswirtschaft.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg, † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.